Für Versicherte im Tarif KPET gilt seit dem 1.1.2014 eine wesentliche Leistungsverbesserung. Die Versicherten erhalten jetzt auch bei Einstufung in die so genannte „Pflegestufe 0“ ein Tagegeld. Das betrifft Personen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“, die einen Hilfebedarf in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung unterhalb der Pflegestufe I haben.
Die Leistung beträgt 10 Prozent des versicherten Tagegeldes. Der Leistungsanspruch gilt ausschließlich bei Einstufung in die „Pflegestufe 0“. Wird im Rahmen einer neuen Beurteilung eine höhere Pflegestufe erreicht, entfällt diese Leistung. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Anspruch auf die bekannten Leistungen des Tarifs KPET für die Pflegestufen I – III.
Bei Fragen zur Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer.