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VH jetzt auch für PartGmbB

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - kurz PartGmbB - steht den Kammerberufen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater und Wirtschaftprüfern als neue Rechtsform für die gemeinschaftliche Berufsausübung zur Verfügung. Die neue Rechtsform bringt haftungsrechtliche Besonderheiten mit sich. ERGO bietet für diese neue Rechtform den passenden Vermögensschaden-Haftpflichtschutz an.

Seit dem 19.7.2013 gibt es die PartGmbB. Es handelt sich um eine Partnerschaft, für deren Verbindlichkeiten wegen fehlerhafter Berufsausübung nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Partner haften bei dieser Rechtsform nicht persönlich für Berufsversehen. Voraussetzungen für das Haftungsprivileg sind eine richtige Firmierung und die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung.

Die jeweilige Berufsordnung schreibt den Mindestumfang der Berufshaftpflichtversicherung vor. Die Mindestversicherungssumme beträgt für Rechtsanwälte 2,5 Millionen Euro. Dabei muss die Mindestversicherungssumme je Partner, mindestens jedoch vierfach zur Verfügung gestellt werden.

Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind die Versicherungssummen niedriger. Sobald ein Partner Rechtsanwalt ist, kommt für alle die Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro zur Anwendung.

Im Anwaltsbereich ist eine weitere Besonderheit zu beachten. Der Ausschluss „wissentliche Pflichtversicherung“ darf für eine PartGmbB nicht grundsätzlich angewandt werden. ERGO hat den Versicherungsschutz für eine Rechtsanwalts-PartGmbB im Bereich der Mindestversicherungssumme entsprechend gestaltet. ERGO bietet hier höhere Deckungssummen in einem rechtlich selbständigen Vertrag mit den bewährten Ausschlüssen an.

Für die Anmeldung einer PartGmbB beim Partnerschaftsregister ist eine Versicherungsbescheinigung erforderlich.

Bei Fragen zur VH sprechen Sie bitte mit Ihrem Maklerbetreuer.