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Erleichterungen bei SEPA-Mandaten

Ab sofort hat ERGO das Verfahren beim Lastschrifteinzug über SEPA vereinfacht. ERGO akzeptiert jetzt auch alle vermittlereigenen SEPA-Formulare, solange sich diese am allgemeinen Standard der Deutschen Kreditwirtschaft orientieren. Außerdem reicht die Unterschrift des Maklers, wenn eine gültige Maklervollmacht ihn hierzu berechtigt. Diese Erleichterungen werden den Verwaltungsaufwand von Maklern spürbar senken. 

Vermittlereigene SEPA-Mandate nun möglich

ERGO akzeptiert alle SEPA-Lastschriftmandate auf Makler-Formularen, sofern: 

  1. sich diese im Wortlaut an dem allgemeinen Standard der Deutschen Kreditwirtschaft orientieren,
  2. die ERGO-Gesellschaft, die die Zahlung empfangen soll mit Namen und mit Gläubiger-ID benannt ist.  

ERGO Gesellschaften / Gläubiger IDs 

 

Zahlungsempfänger

Gläubiger-ID

ERGO Lebensversicherung AG,

Überseering 45, 22297 Hamburg

DE75ZZZ00000012102

ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 2,

40198 Düsseldorf

DE05ZZZ00000012101

D.A.S. Deutscher Automobil Schutz,

Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München

DE32ZZZ00000012100

DKV Deutsche Krankenversicherung AG,

Aachener Straße 300, 50933 Köln

DE95ZZZ00000012130

ERGO Pensionskasse AG,

Victoriaplatz 2, 40477 Düsseldorf

DE41ZZZ00000012132

Europäische Reiseversicherung AG,

Rosenheimer Straße 116, 81669 München

DE71ZZZ00000190654

Erteilung des SEPA-Mandats durch den Vermittler

Außerdem akzeptiert ERGO ab sofort die Unterzeichnung der SEPA-Mandate durch den Vermittler, solange dieser vom Kunden ausdrücklich hierfür bevollmächtigt wird. Diese Bevollmächtigung kann hierbei im Rahmen eines Maklerauftrages inkludiert sein, oder durch ein gesondertes Dokument erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei Unterzeichnung des SEPA-Mandats durch den Makler im Gewerbe-/Industriebereich die entsprechende Bevollmächtigung durch den Kunden beiliegen muss.

Bei Fragen zu den SEPA-Mandaten wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer.