UV_538x159

Überschussbeteiligung in der Unfallversicherung

Der ERGO Vorstand hat die Überschussbeteiligung für die Unfallversicherung für das 2015 beginnende Versicherungsjahr festgesetzt.

Dabei musste berücksichtigt werden, dass die Kapitalanlageergebnisse für die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung weiterhin unter der angespannten Situation auf dem Kapitalmarkt leiden. Gleiches gilt für die Rückstellungen laufender Unfall-Renten.

Nachfolgend finden Sie die Überschussbeteiligung für 2015.

Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung

Gemäß Vorstandsbeschluss wird die Gesamtverzinsung einheitlich auf 3,25% festgelegt. Sie fällt somit um 0,25% niedriger aus als im Vorjahr. Die Gesamtverzinsung entfällt vollständig auf die laufende Verzinsung. Eine Zuführung zur Bemessungsgröße für den Schlussüberschussanteil gibt es in 2015 nicht.

Für das Sofortguthaben beträgt der laufende Überschuss 1%. Zusätzlich erhalten alle Versicherungen bei Beendigung noch eine Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Laufende Unfall- und KIZ/kidZ-Renten

Bei laufenden Rentenzahlungen auf Basis der Bedingungen KT2012U wurde die Rente am 1. Januar 2015 um 0,5% erhöht, sofern bereits für mindestens ein Jahr eine Rente bezogen wurde.
Bei allen anderen laufenden Rentenzahlungen richtet sich die Überschussbeteiligung nach dem Rentenbeginn. Wenn bereits für mindestens ein Jahr eine Unfall- oder KIZ/kidZ-Rente bezogen wurde, so wurde die laufende Rente am 1. Januar 2015

• bei einem Rentenbeginn vor 2004 nicht erhöht,
• bei einem Rentenbeginn zwischen 2004 und 2006 um 0,5% erhöht,
• bei einem Rentenbeginn zwischen 2007 und 2011 um 1,0% erhöht,
• bei einem Rentenbeginn ab 2012 um 1,5% erhöht.

Für Renten aus dem Sonderbestand D.A.S. Versicherung fällt die Erhöhung der laufenden Renten um 0,25% geringer aus.

Treue-Plus, Leistungs-Plus bzw. Treuebonus

Unverändert bleibt diese vom Kapitalmarkt unabhängige Form der Gewinnbeteiligung für die Unfallversicherung. Die Gewinnbeteiligung ist jetzt bis einschließlich 2017 im Voraus festgelegt. Für Verträge, bei denen diese Art der Gewinnbeteiligung eingeschlossen ist, beträgt sie nach Ablauf

• des zweiten Versicherungsjahres 3 %
• des fünften Versicherungsjahres 5 %
• des zehnten Versicherungsjahres 7,5 %
• des fünfzehnten Versicherungsjahres 10 %
• des zwanzigsten Versicherungsjahres 15 %
• des fünfundzwanzigsten Versicherungsjahres 20 %
• des dreißigsten Versicherungsjahres 25 %