Krankenversicherung - Versicherungssteuer im EWR-Ausland
In zahlreichen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unterliegen Kranken- und Pflegeversicherungen der dortigen Steuerpflicht. Versicherungsnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem dieser Länder haben, müssen diese Steuern beziehungsweise Abgaben auch für ihre deutschen Kranken- und Pflegeversicherungen entrichten. Betroffen sind Tarife der Voll-, Beihilfe-, Zusatz-, Pflege- und Auslandsreiseversicherung. Nicht betroffen sind Optionstarife oder Anwartschaften.
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