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Produktinfo

Was die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung  sichert Schadensersatzansprüche ab, die durch ein berufliches Versehen des Versicherungsnehmers am Vermögen eines Dritten entstanden sind.

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, haftet mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe. Ein Vermögensschaden kann somit eine Existenz gefährden.

Mit der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung überlassen Sie nichts dem Zufall. Sie kann einen Schaden nicht verhindern, schützt aber vor dessen finanziellen Folgen.

So vielfältig wie die Berufsfelder der Versicherungsnehmer können auch ihre versehentlichen Fehler sein. Die Höhe der verursachten Schäden kann so stark variieren, wie deren Ursachen.

Deshalb bieten wir dem Interessenten jeweils eine speziell auf seinen Beruf zugeschnittene Absicherung.

 

Wer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigt

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zum Beispiel für folgende Berufsgruppen:

     •    Rechtsanwälte

     •    Steuerberater

     •    Notare

     •    Versicherungsvermittler

     •    Immobiliardarlehensvermittler

     •    Inkassobüros

     •    Rentenberater

     •    Zwangsverwalter

     •    Wirtschaftsprüfer

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung benötigen vor allem Personen, die beruflich

     •    Auskunft erteilen oder Rat gewähren (zum Beispiel: Unternehmensberater, EDV-Dienstleister, Verbände)

     •    fremdes Vermögen verwalten (zum Beispiel: Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer,
Immobilienverwalter)

     •    Verträge vermitteln (zum Beispiel: Immobilienmakler, Reisebüros)

     •    Gutachten erstellen (zum Beispiel: Sachverständige, Energieberater)

     •    Veröffentlichungen erstellen (zum Beispiel: Werbeagenturen, Grafiker, Journalisten)

 

D&O-Versicherung

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durch den Abschluss einer D&O-Versicherung zu ergänzen.

Die Directors and Officers (D&O)-Versicherung bietet Versicherungsschutz für Organe juristischer Personen. Wir sichern das "Top-Management" von Wirtschaftsunternehmen bis hin zum Vorstand eines kleinen gemeinnützigen Vereins gegen die Folgen zivilrechtlicher Verantwortlichkeit.

Dabei sind Haftpflichtansprüche gegen Organe sowohl im Außenverhältnis als auch im Innenverhältnis versichert.

Unsere Leistung beginnt bereits bei der ersten Beratung und umfasst das individuelle Angebot, die Vertragsbegleitung und im Schadensfall eine vertrauliche Bearbeitung durch spezialisierte Juristen.

 

Im Schadensfall

    •    prüfen erfahrene Juristen, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht;

    •    wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche für Sie ab;

    •    zahlen wir für Sie die zu leistende Entschädigung;

    •    übernehmen wir die Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.

 

Sinnvoll kombinierbar

In vielen Fällen ist eine Kombination mit einer Büro- und Umwelt-Haftpflichtversicherung möglich, falls Personen zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden können. Zum Beispiel, wenn

     •    ein Mandant bei Eisglätte auf dem nicht gestreuten Gehweg vor der Kanzlei stürzt

     •    ein Brand in den angemieteten Büroräumen auf das Nachbargebäude übergreift

     •    der für angemietete Büroräume überlassene Zentralschlüssel verloren geht

     •    Schäden bei der Vermietung von Wohnungen, Ladenlokalen oder Büros auf dem Kanzleigrundstück entstehen

     •    Schäden durch Leitungswasser oder Abwasser entstehen

     •    Schäden bei Geschäftsreisen entstehen - weltweit