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Produktinfo

Rechtsschutz für Familien und Singles 

Kein Mensch ist wie der andere. Und je nach Lebensphase und Familiensituation unterscheiden sich auch die Ansprüche an eine Rechtsschutzversicherung.
Gut, dass unsere Kunden bei ERGO genau den Schutz bekommen, der zu ihnen und ihrer Lebenssituation passt. Denn in den ERGO Rechtsschutzangeboten haben wir nicht nur zwei unterschiedliche Leistungsvarianten zusammengestellt, sondern geben innerhalb dieser Varianten auch zusätzliche Individualisierungsmöglichkeiten.

Smart oder Best?

Unsere Kunden wählen zuerst zwischen dem ERGO Rechtsschutz Smart und dem ERGO Rechtsschutz Best. Der Rechtsschutz Smart ist die günstige Grundlage für rechtliche Absicherung und enthält weitreichende Leistungen.
Der Rechtsschutz Best bietet einen umfassenden Schutz und enthält viele zusätzliche Leistungen, höhere Deckungssummen und individuellen Service.
Danach kann der Rechtsschutz nach persönlichen Bedürfnissen individualisiert werden. Benötigt unser Kunde nur einen Rechtsschutz im Bereich Verkehr? Oder Rechtsschutz im Bereich Privat mit ein oder zwei zusätzlichen Lebensbereichen? Kein Problem! Wir bieten ihm durchdachte Rechtsschutz-Kombinationen, mit denen er entspannt in die Zukunft blicken kann. Die Lebensbereiche Beruf und Wohnen können dabei nur mit dem Bereich Privat zusammen abgeschlossen werden.

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Cyber-Angriff / Cyber-Mobbing

Was ist wenn

  • ein anderer unter der Identität des Kunden im Internet eingekauft hat?
  • der Kunde mit einer Pishing-Mail von "seiner Bank" aufgefordert wurde seine Zugangsdaten zu übermitteln und danach mit seinen Daten im Internet eingekauft wurde?
  • der Sohn des Kunden in den sozialen Medien gemobbt wird, so dass er Angst hat in die Schule zu gehen?

Als betroffene Person einer Cyber-Attacke oder als Opfer von Cyber-Mobbing ist unser Kunde über den allgemeinen Schadensersatz-, den Vertrags- sowie den Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz versichert. Dies gilt auch für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten im Internet/Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten, wenn unser Kunde als Opfer betroffen ist (Aktiver Straf-Rechtsschutz).
Für diese und weitere Fälle bietet der ERGO Rechtsschutz im Privatbereich eine wertvolle Absicherung.  


ERGO Rechtsschutz Smart
Privat

  • Schadensersatz-Rechtsschutz. Um eigene Schadensersatzansprüche wie z.B. Schmerzensgeld durchzusetzen. Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung von Schadensersatz- und vorbeugenden Unterlassungsansprüchen im privaten Bereich wegen
    - der Schädigung der Online-Reputation durch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,
    - Identitätsmissbrauchs,
    - Missbrauch von Zahlungsmitteln.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Durchsetzung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens – z. B. aus Kauf-, Werk- oder Reparaturverträgen. Es besteht weltweiter Rechtsschutz für Verträge, die
    online abgeschlossen wurden.
  • Steuer-Rechtsschutz gilt für gerichtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz-und Verwaltungsgerichten – z. B. wegen der Einkommenssteuer.
  • Sozial-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Beispielsweise wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten nicht anerkannt hat. Oder es Streit um die Höhe des Arbeitslosengeldes gibt.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz. Bei Streit vor deutschen Verwaltungsgerichten – z. B. mit der Stadt oder Gemeinde wegen eines Kindergartenplatzes.
  • Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf fahrlässig eine Straftat begangen zu haben, z.B. fahrlässige Körperverletzung.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Beispielsweise gegen einen Bußgeldbescheid, weil Sie die winterliche Streupflicht versäumt haben.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt – z. B. nach einer Trennung, Scheidung oder Erbschaft. Dies gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bei Scheidung erhalten Versicherungsnehmer und Ehegatte das erste Beratungsgespräch.
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren. Es liegt eine Betreuungsanordnung vor, gegen die sich unser Kunde wehren möchte. Beispielsweise wenn ein Betreuer bestellt oder eine Heimunterbringung angeordnet werden soll.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten. Unser Kunde wurde Opfer einer Gewaltstraftat und möchte im Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger vor Gericht auftreten – z. B. bei Stalking.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht für das erste Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt je Kalenderjahr, wenn unser Kunde sich gegen den Vorwurf wehren möchte, bei der privaten Internetnutzung gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.
  • Cyber-Attacke / Cyber-Mobbing. Als Betroffener ist man wie folgt geschützt:
    • über den allgemeinen Schadensersatz-Rechtsschutz
    • über den Vertrags-Rechtsschutz
    • über den Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

ERGO Rechtsschutz Best
Privat

Zusätzlich zu den Leistungen aus dem ERGO Rechtsschutz Smart sind beim ERGO Rechtsschutz Best folgende Leistungen mitversichert:

Rechtsschutz Best Leistungen

  • unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa. Weltweit Versicherungssumme 300.000 Euro und Strafkaution 200.000 Euro. Dies gilt für einen Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Kapitalanlagen bis zu insgesamt 50.000 Euro (pro Anlageposition)
  • Nachhaftung für den Erben des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus einem vom Versicherungsnehmer zu Lebzeiten abgeschlossenen Bestattungsvorsorgevertrag sowie um rechtliche Interessen des verstorbenen Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit der Auflösung seines Haushalts wahrzunehmen (Immobilien-Rechtsschutz muss vereinbart sein). Diese Leistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechtsschutzfall innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod eintritt.  
  • Steuer-Rechtsschutz bereits außergerichtlich
  • Sozial-Rechtsschutz bereits für das Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Verwaltungsbehörden und -Gerichten.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (erweiterter Versicherungsschutz für den Privatbereich - gilt auch für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten) für den Vorwurf einer Straftat, die kein Verbrechen darstellt, unabhängig davon ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz müssen die von uns übernommenen Kosten zurückgezahlt werden
  • Rechtsschutz für Urheberrecht im Internet - private Nutzung. Bis zu 10.000 Euro je Rechtsschutzfall
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis zu insgesamt 1.000 Euro
  • Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland
  • Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwalts im Inland.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz auch für Vorsatzstraftaten (z.B. Diebstahl oder Betrug), die unserem Kunden vorgeworfen werden. Voraussetzung ist aber, dass keine Verurteilung erfolgt. Darüber hinaus muss unser Kunde als Versicherungsnehmer selbst betroffen sein oder der Rechtsschutzgewährung zustimmen. Es besteht aber kein Rechtsschutz beim Vorwurf eines Verbrechens. Erfolgt hingegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung, muss er uns die erbrachten Leistungen erstatten. Versicherungsschutz besteht auch im Zusammenhang mit einer privaten ehrenamtlichen Tätigkeit und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien (z.B. im Internet, in einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten).
  • Mobiler Anwalt im Krankheitsfall oder nach einem Unfall unseres Kunden. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten seiner Fahrt zu unserem Kunden. Dies gilt bis zu einer Entfernung von 50 km. Wir zahlen die Fahrtkosten einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeld bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte gelten. 

Rechtsdienst- und Serviceleistungen im Rechtsschutz Best

  • Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen durch einen vom ERGO Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten Rechtsanwalt, für jede versicherte Person einmal je Kalenderjahr. Auf Wunsch Eintragung der erstellten Vorsorgeverfügung in das Zentrale Vorsorgeregister und Kostenübernahme dafür.
  • Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung eines Testaments durch einen vom Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten Rechtsanwalt. Oder Regelung des digitalen Nachlasses durch einen Dienstleister. Je versicherte Person einmal je Vertragslaufzeit.
  • Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung einer Bestattungsverfügung durch einen vom Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten Rechtsanwalt. Je versicherte Person einmal während der Vertragslaufzeit.
  • Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauch (Phishing) bei der privaten Nutzung des Internets, je versicherte Person einmal während der Vertragsdauer- bis zu insgesamt 100 Euro.
  • Dokumenten-Check für jede versicherte Person einmal pro Kalenderjahr.
  • Reisedokumenten-Service  

ERGO Rechtsschutz Smart
Beruf

  • Schadensersatz-Rechtsschutz. Um eigene Schadensersatzansprüche im beruflichen Bereich durchzusetzen, z.B. wenn unser Kunde sich am Arbeitsplatz verletzt hat.
  • Arbeits-Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, z.B. wegen einer Kündigung, Zeugniserteilung oder bei Arbeitszeitfragen.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Durchsetzung rechtlicher Interessen aus Verträgen des beruflichen Lebens – z. B. beim Kauf berufstypischer Bekleidung oder wenn Kosten für die berufliche Fortbildung angefallen sind.
  • Steuer-Rechtsschutz gilt für gerichtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz-und Verwaltungsgerichten – z. B. wegen der Steuererklärung.
  • Sozial-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Beispielsweise bei Streit um eine Berufsunfähigkeit, wenn diese nicht anerkannt wird.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor deutschen Verwaltungsgerichten. Beispielsweise wenn das Gesundheitszeugnis nicht anerkannt wird.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf fahrlässig eine Straftat begangen zu haben, z.B. fahrlässige Körperverletzung.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Beispielsweise bei Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten. Unser Kunde wurde Opfer einer Gewaltstraftat und möchte im Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger vor Gericht auftreten – z. B. bei einem Überfall auf seinem Arbeitsweg.
  • Cyber-Attacke / Cyber-Mobbing. Als Betroffener ist man wie folgt geschützt:
    • über den allgemeinen Schadensersatz-Rechtsschutz
    • über den Vertrags-Rechtsschutz
    • über den Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
     

    Gesondert versicherbar: Rechtsschutz für Führungskräfte: Spezial-Straf-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz für den speziellen Bedarf von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten etc.  


ERGO Rechtsschutz Best
Beruf

Zusätzlich zu den Leistungen aus dem ERGO Rechtsschutz Smart sind beim ERGO Rechtsschutz Best folgende Leistungen mitversichert:

Rechtsschutz Best Leistungen

  • unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa. Weltweit Versicherungssumme 300.000 Euro und Strafkaution 200.000 Euro. Dies gilt für einen Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren.
  • Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen bis 1.000 Euro je Kalenderjahr. Arbeits-Rechtsschutz auch für den Kunden als Arbeitgeber von Haus- und Pflegepersonal.
    Versicherungsschutz besteht auch um rechtliche Interessen aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen gerichtlich wahrzunehmen. Dies gilt bis zu einem Streitwert von 50.000 Euro.
  • Steuer-Rechtsschutz bereits außergerichtlich
  • Sozial-Rechtsschutz bereits für das Widerspruchsverfahren
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Verwaltungsbehörden und -Gerichten
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz auch für Vorsatzstraftaten (z.B. Diebstahl oder Betrug), die unserem Kunden vorgeworfen werden. Voraussetzung ist aber, dass keine Verurteilung erfolgt. Darüber hinaus muss unser Kunde als Versicherungsnehmer selbst betroffen sein oder der Rechtsschutzgewährung zustimmen. Es besteht aber kein Rechtsschutz beim Vorwurf eines Verbrechens. Erfolgt hingegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung, muss er uns die erbrachten Leistungen erstatten. Versicherungsschutz besteht auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien (z.B. im Internet, in einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten).
  • Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland
  • Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwalts im Inland.
  • Rechtsschutz für selbstständige Tätigkeiten sind bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 22.000 Euro mitversichert, sofern keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Kein Versicherungsschutz besteht im Vertrags- und Sachenrecht. 

Rechtsdienst- und Serviceleistungen im Rechtsschutz Best

  • Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauch (Phishing) bei der privaten Nutzung des Internets, je versicherte Person einmal während der Vertragsdauer- bis zu insgesamt 100 Euro.
  • Dokumenten-Check für jede versicherte Person einmal pro Kalenderjahr.
  • Reisedokumenten-Service  

ERGO Rechtsschutz Smart
Wohnen

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Rechtliche Interessen durchsetzen, wie z.B. bei einer Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsklage. Auch nachbarschaftliche Streitigkeiten sind mitversichert.
  • Immobilien-Steuer-Rechtsschutz. Wegen der selbst bewohnten Einheit steht unserem Kunden ein Streit vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten bevor.
  • Photovoltaikanlagen. Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus dem Betrieb, der Anschaffung und der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus. Beispielsweise um bei Vertragsstreitigkeiten mit dem Energieversorger abgesichert zu sein.  

ERGO Rechtsschutz Best
Wohnen

Zusätzlich zu den Leistungen aus dem ERGO Rechtsschutz Smart sind beim ERGO Rechtsschutz Best folgende Leistungen mitversichert:

Rechtsschutz Best Leistungen

  • unbegrenzte Versicherungssumme in Europa. Weltweit Versicherungssumme 300.000 Euro. Dies gilt für einen Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren.
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst bewohnten Einheiten im Inland sowie im europäischen Ausland.
  • Immobilien-Steuer-Rechtsschutz für alle selbst bewohnte Einheiten vor Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie -Gerichten. Der Rechtsschutz gilt auch für Erschließungs- und Anliegerabgaben.
  • Rechtsschutz für Planfeststellungs-, Enteignungs- und Flurbereinigungsverfahren bis 10.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Rechtsdienst- und Serviceleistungen im Rechtsschutz Best 

  • Dokumenten-Check für jede versicherte Person einmal pro Kalenderjahr.
  • Bonitätsprüfung (schriftliche Eigenauskünfte).  

ERGO Rechtsschutz Smart
Verkehr

  • Verkehrs-Schadensersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche im Verkehrsbereich, wie z.B. Reparaturkosten oder Schmerzensgeld.
  • Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Absicherung rechtlicher Interessen rund um das Fahrzeug, wie z.B. aus Kauf-, Werk- oder Reparaturverträgen. Weltweiter Rechtsschutz für Verträge, die online abgeschlossen wurden.
  • Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz. Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland, wie z. B. wegen der Kfz-Steuer.
  • Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen vor deutschen Sozialgerichten. Wenn z.B. die Berufsgenossenschaft nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit keine dauerhafte Renten zahlen will.
  • Motorfahrzeuge zu Lande. Es sind alle Landfahrzeuge der versicherten Personen mitversichert.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen vor Verwaltungsbehörden oder -Gerichten. Wenn z.B. die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
  • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf fahrlässig eine Straftat begangen zu haben – z. B. als Verursacher eines Verkehrsunfalls.
  • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für den Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Beispielsweise gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten. Wenn unser Kunde Opfer einer Gewaltstraftat im Verkehrsbereich geworden ist und als Nebenkläger vor Gericht auftreten möchte.
  • Halt- und Parkverstöße sind dann versichert, wenn sie in Deutschland begangen worden sind. Voraussetzung ist, dass die deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) dafür einen Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister vorsieht.   

ERGO Rechtsschutz Best
Verkehr

Zusätzlich zu den Leistungen aus dem ERGO Rechtsschutz Smart sind beim ERGO Rechtsschutz Best folgende Leistungen mitversichert:

Rechtsschutz Best Leistungen

  • unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa. Weltweit Versicherungssumme 300.000 Euro und Strafkaution 200.000 Euro. Dies gilt für einen Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren.
  • Mitversicherung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft der versicherten Personen.
  • Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz bereits außergerichtlich.
  • Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen bereits ab dem Widerspruchsverfahren.
  • Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland.
  • Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwalts im Inland.

Rechtsdienst- und Serviceleistungen im Rechtsschutz Best

  • Dokumenten-Check für jede versicherte Person einmal pro Kalenderjahr.
  • Reisedokumenten-Service.

Gute Gründe, sich gut aufgehoben zu fühlen

Für Wechsler
Sofortiger Rechtsschutz dank Wartezeiterlass. Voller Schutz ohne Wartezeit: Besteht eine Vorversicherung, verzichten wir bei einem zeitlich nahtlosen Anschluss des Vertrags auf die Wartezeit von drei Monaten. Und das auch bei Risiken, die neu hinzukommen.

Ihr Plus in Sachen Selbstbeteiligung
Meldet unser Kunde seinen ersten Rechtsschutzfall nach drei Jahren, zahlt er für diesen Fall nur die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung. Nach fünf Jahren entfällt sie für den ersten Rechtsschutzfall sogar komplett. Die telefonische anwaltliche Erstberatung, die erweiterte anwaltliche Telefonberatung und der Mediations-Rechtsschutz sowie alle Leistungen aus den Rechtsdienst- und Serviceleistungen im ERGO Rechtsschutz Best gelten dabei nicht als Rechtsschutzfall. Für diese Leistungen gilt keine Selbstbeteiligung.

Wechsler nehmen Ihre leistungsfreien Jahre einfach mit
Bei einem Wechsel von einer Rechtsschutzversicherung außerhalb der ERGO zu einem ERGO Rechtsschutz berücksichtigen wir die leistungsfreien Jahre unseres Kunden. Und das heißt: War die direkt vorangegangene Rechtsschutzversicherung die letzten drei oder sogar fünf Jahre leistungsfrei, reduziert sich die Selbstbeteiligung. Bei drei leistungsfreien Jahren halbiert sie sich, bei fünf entfällt sie komplett.

Differenzdeckung ab dem ersten Tag – zum ERGO Rechtsschutz Best
Unser Kunde hat seinen Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gekündigt? Dann kann er trotzdem schon jetzt den ERGO Rechtsschutz Best mit vordatiertem Beginn abschließen! Die Differenzdeckung gilt für die beantragten Lebensbereiche (Privat, Beruf, Verkehr und/oder Wohnen), die auch in seinem Vorvertrag versichert sind. Für bisher nicht versicherte Lebensbereiche besteht keine Differenzdeckung. Beispiel: Unser Kunde hat in seinem Vorvertrag die Lebensbereiche Privat und Beruf versichert und versichert bei uns zusätzlich den Lebensbereich Wohnen. Eine Differenzdeckung besteht ausschließlich für die Mehrleistungen in den Lebensbereichen Privat und Beruf. Darüber hinaus bezieht sich die Differenzdeckung auch auf die mitversicherten Personen. Umfasst der neue Vertrag bei uns Personen, die im Vorvertrag nicht mitversichert waren, werden Kosten für einen versicherten Rechtsschutzfall auch für diese Personen übernommen.


Vorteile für Singles
Im Vergleich zur Familienversicherung profitiert unser Kunde von einem niedrigeren Beitrag. Ändert sich seine Lebenssituation, kann er seinen neuen Partner gern sechs Monate lang rückwirkend zum Familientarif in seinem Versicherungsschutz aufnehmen – ohne Wartezeit! Mitversichert sind auch minderjährige Kinder und unverheiratete, volljährige Kinder vor Aufnahme einer Berufstätigkeit.

Mehr Möglichkeiten – auch für Paare und Familien
Der Ehe- bzw. Lebenspartner und die minderjährigen Kinder erhalten vollen Versicherungsschutz. Ebenso volljährige Kinder vor der Aufnahme einer Berufstätigkeit. Der nichteheliche bzw. eingetragene Lebenspartner aber nur, wenn er mit unserem Kunden in häuslicher Gemeinschaft lebt und dort mit Erstwohnsitz gemeldet ist oder namentlich benannt wird. Mitversichert sind auch seine Eltern und die Eltern seines Lebenspartners. Vorausgesetzt, sie leben mit ihm in häuslicher Gemeinschaft und sind mit Erstwohnsitz bei ihm gemeldet.

Vorteile im ERGO Rechtsschutz Best für Paare und Familien
Die Verwandten, die berufstätigen, volljährigen Kinder der Verwandten und die Verwandten des Lebenspartners sind im ERGO Rechtsschutz Best mitversichert. Und das deutlich günstiger als über eine Einzelversicherung. Diese müssen lediglich in häuslicher Gemeinschaft mit unserem Kunden leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein.  


Der ERGO Bündelnachlass – schon ab zwei Verträgen Beitragsvorteile sichern!
Egal, ob unser Kunde schon Versicherungen bei ERGO abgeschlossen hat oder gerade mit seiner Absicherung startet. Wer Verträge clever kombiniert, kann dabei einen Preisvorteil von bis zu 15 % nutzen. Schließt er zwei ERGO Verträge ab, erhält er einen Bündelnachlass auf die Beiträge der abgeschlossenen Verträge in Höhe von 8 %. Bei Abschluss von drei Verträgen erhält er 10 % und ab fünf Verträgen sogar 15 % Bündelnachlass.
Den Bündelnachlass kann man für die folgenden Versicherungen erhalten:

  • ERGO Unfallschutz und ERGO Unfallschutz Vital
  • ERGO Rechtsschutz für Privatkunden
  • ERGO Privat-, Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
  • ERGO Hausratversicherung
  • ERGO Wohngebäudeversicherung

Die ERGO Kfz-Versicherung wird zwar für den Bündelnachlass als zusätzliche Sparte gezählt – einen Preisvorteil erhält man darauf jedoch nicht. Grundsätzlich gilt: Mehrere Versicherungen aus derselben Sparte werden nur einmal für den Bündelnachlass gezählt.  


Die ERGO Rechtsschutz App
Der direkte Weg zum guten Recht: Mit der ERGO Rechtsschutz App ist unser Leistungsservice nur einen Fingertipp entfernt. So sind wir im Falle eines Falles noch schneller für unsere Kunden da – egal, ob es dabei um eine vorsorgliche Rechtsschutzfrage oder einen konkreten Leistungsfall geht. Zusätzlich steht unseren Kunden die App mit Prozesskosten- und Entschädigungsrechner, aktuellen Rechtsschutz-News und einer kompletten Leistungsübersicht zur Seite. Die ERGO Rechtsschutz App gibt‘s im Apple App Store oder im Google Play Store – und das natürlich kostenlos.  


Was kann die ERGO Rechtsschutzversicherung nicht leisten?

  • Wir erbringen Leistungen, damit unser Kunde seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Vor allem tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten. Wir erstatten jedoch z. B. weder Bußgelder noch Entschädigungen, die er zahlen muss.
  • Will unser Kunde Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen geltend machen, unterstützen wir ihn mit unseren Leistungen. Die Rechtsschutz tritt hingegen nicht ein, wenn ein Dritter ihn mit derartigen Ansprüchen konfrontiert. Für diese Fälle benötigt er eine Haftpflichtversicherung.
  • Damit der Rechtsschutz bezahlbar bleibt, können wir nicht alle denkbaren Fälle absichern. Deshalb haben wir bestimmte Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht. Aus demselben Grund tragen wir die Anwaltskosten im Inland nur bis zu der Höhe, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Vereinbart unser Kunde mit seinem Anwalt eine höhere Vergütung, übernehmen wir diese nicht.

Rechtsschutz Vital für Senioren

Kein Mensch ist wie der andere. Und je nach Lebensphase und Familiensituation unterscheiden sich auch die Ansprüche an eine Rechtsschutzversicherung. Gut, dass unsere Kunden bei ERGO genau den Schutz bekommen, der auf sie und ihre Lebenssituation zugeschnitten ist: den ERGO Rechtsschutz Vital – ein Rechtsschutzangebot speziell für Senioren, in zwei unterschiedlichen Leistungsvarianten und mit zusätzlichen Individualisierungsmöglichkeiten.

Smart oder Best?
Welcher Schutz darf es sein? Unser Kunde wählt zuerst zwischen dem ERGO Rechtsschutz Smart und dem ERGO Rechtsschutz Best. Der Rechtsschutz Smart ist die günstige Grundlage für seine rechtliche Absicherung und enthält weitreichende Leistungen. Der Rechtsschutz Best bietet einen umfassenderen Schutz und enthält viele zusätzliche Leistungen, höhere Deckungssummen und individuellen Service. Danach kann er seinen Rechtsschutz nach seinen persönlichen Bedürfnissen individualisieren. Er benötigt nur einen Rechtsschutz im Lebensbereich Verkehr? Oder Rechtsschutz im Bereich Privat mit oder ohne dem zusätzlichen Lebensbereich Wohnen? Kein Problem! ERGO bietet ihm durchdachte Rechtsschutz-Kombinationen, mit denen er entspannt in die Zukunft blicken kann. Der Lebensbereich Wohnen kann dabei nur zusammen mit dem Bereich Privat abgeschlossen werden.

 

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Cyber-Angriff / Cyber-Mobbing

Was ist wenn

  • ein anderer unter der Identität des Kunden im Internet eingekauft hat?
  • der Kunde mit einer Pishing-Mail von "seiner Bank" aufgefordert wurde seine Zugangsdaten zu übermitteln und danach mit seinen Daten im Internet eingekauft wurde?
  • der Sohn des Kunden in den sozialen Medien gemobbt wird, so dass er Angst hat in die Schule zu gehen?

Als betroffene Person einer Cyber-Attacke oder als Opfer von Cyber-Mobbing ist unser Kunde über den allgemeinen Schadensersatz-, den Vertrags- sowie den Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz versichert. Dies gilt auch für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten im Internet/Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten, wenn unser Kunde als Opfer betroffen ist (Aktiver Straf-Rechtsschutz).
Für diese und weitere Fälle bietet der ERGO Rechtsschutz im Privatbereich eine wertvolle Absicherung.  


ERGO Rechtsschutz Smart
Privat

  • Schadensersatz-Rechtsschutz. Um eigene Schadensersatzansprüche wie z.B. Schmerzensgeld durchzusetzen. Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung von Schadensersatz- und vorbeugenden Unterlassungsansprüchen im privaten Bereich wegen
    - der Schädigung der Online-Reputation durch die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,
    - Identitätsmissbrauchs,
    - Missbrauch von Zahlungsmitteln.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Durchsetzung rechtlicher Interessen aus Verträgen des täglichen Lebens – z. B. aus Kauf-, Werk- oder Reparaturverträgen. Es besteht weltweiter Rechtsschutz für Verträge, die
    online abgeschlossen wurden.
  • Steuer-Rechtsschutz gilt für gerichtliche Auseinandersetzungen vor deutschen Finanz-und Verwaltungsgerichten – z. B. wegen der Einkommenssteuer.
  • Sozial-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Beispielsweise wenn es Streit um die Höhe der Altersrente gibt.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz. Bei Streit vor deutschen Verwaltungsgerichten.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf fahrlässig eine Straftat begangen zu haben, z.B. fahrlässige Körperverletzung.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Beispielsweise gegen einen Bußgeldbescheid, weil Sie die winterliche Streupflicht versäumt haben.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt – z. B. nach einer Trennung, Scheidung oder Erbschaft. Dies gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bei Scheidung erhalten Versicherungsnehmer und Ehegatte das erste Beratungsgespräch.
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren. Es liegt eine Betreuungsanordnung vor, gegen die sich unser Kunde wehren möchte. Beispielsweise wenn ein Betreuer bestellt oder eine Heimunterbringung angeordnet werden soll.
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten. Unser Kunde wurde Opfer einer Gewaltstraftat und möchte im Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger vor Gericht auftreten – z. B. bei Stalking.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht für das erste Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt je Kalenderjahr, wenn unser Kunde sich gegen den Vorwurf wehren möchte, bei der privaten Internetnutzung gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.
  • Arbeits-Rechtsschutz für die betriebliche bzw. berufliche Altersversorgung,
  • Beihilfesache und geringfügige Beschäftigungen.
  • Cyber-Attacke / Cyber-Mobbing. Als Betroffener ist man wie folgt geschützt:    
    • über den allgemeinen Schadensersatz-Rechtsschutz
    • über den Vertrags-Rechtsschutz
    • über den Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz 

  • ERGO Rechtsschutz Best
    Privat

    Zusätzlich zu den Leistungen aus dem ERGO Rechtsschutz Smart sind beim ERGO Rechtsschutz Best folgende Leistungen mitversichert:

    Rechtsschutz Best Leistungen

    • unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa. Weltweit Versicherungssumme 300.000 Euro und Strafkaution 200.000 Euro. Dies gilt für einen Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren.
    • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für Kapitalanlagen bis zu insgesamt 50.000 Euro (pro Anlageposition)
    • Nachhaftung für den Erben des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus einem vom Versicherungsnehmer zu Lebzeiten abgeschlossenen Bestattungsvorsorgevertrag sowie um rechtliche Interessen des verstorbenen Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit der Auflösung seines Haushalts wahrzunehmen (Immobilien-Rechtsschutz muss vereinbart sein und der Rechtsschutzfall muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod eintreten) 
    • Steuer-Rechtsschutz bereits außergerichtlich
    • Sozial-Rechtsschutz bereits für das Widerspruchsverfahren
    • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Verwaltungsbehörden und -Gerichten 
    • Spezial-Straf-Rechtsschutz (erweiterter Versicherungsschutz für den Privatbereich - gilt auch für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten) für den Vorwurf einer Straftat, die kein Verbrechen darstellt, unabhängig davon ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz müssen die von uns übernommenen Kosten zurückgezahlt werden.
    • Rechtsschutz für Urheberrecht im Internet - private Nutzung. Bis zu 10.000 Euro je Rechtsschutzfall
    • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht bis zu insgesamt 1.000 Euro auch für eine weiter gehende Tätigkeit des Rechtsanwalts, die über das erste Beratungsgespräch hinausgeht. Diese Leistung gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.
    • Spezial-Straf-Rechtsschutz auch für Vorsatzstraftaten (z.B. Diebstahl oder Betrug), die unserem Kunden vorgeworfen werden. Voraussetzung ist aber, dass keine Verurteilung erfolgt. Darüber hinaus muss unser Kunde als Versicherungsnehmer selbst betroffen sein oder der Rechtsschutzgewährung zustimmen. Es besteht aber kein Rechtsschutz beim Vorwurf eines Verbrechens. Erfolgt hingegen die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tatbegehung, muss er uns die erbrachten Leistungen erstatten. Versicherungsschutz besteht auch im Zusammenhang mit einer privaten ehrenamtlichen Tätigkeit und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten/Medien (z.B. im Internet, in einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messengerdiensten).
    • Mobiler Anwalt im Krankheitsfall oder nach einem Unfall unseres Kunden. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten seiner Fahrt zu unserem Kunden. Dies gilt bis zu einer Entfernung von 50 km. Wir zahlen die Fahrtkosten einschließlich Tage- und Abwesenheitsgeld bis zur Höhe der Sätze, die für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte gelten. 

    Rechtsdienst- und Serviceleistungen im Rechtsschutz Best

    • Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen (auch Betreuungs-, Patienten- oder Sorgerechtsverfügung) durch einen vom ERGO Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten Rechtsanwalt, für jede versicherte Person einmal je Kalenderjahr. Auf Wunsch Eintragung der erstellten Vorsorgeverfügung in das Zentrale Vorsorgeregister und Kostenübernahme dafür.
    • Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung eines Testaments durch einen vom Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten Rechtsanwalt. Oder Regelung des digitalen Nachlasses durch einen Dienstleister. Je versicherte Person einmal je Vertragslaufzeit.
    • Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung einer Bestattungsverfügung durch einen vom Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten Rechtsanwalt. Je versicherte Person einmal während der Vertragslaufzeit.
    • Rechtsschutz bei Identitätsmissbrauch (Phishing) bei der privaten Nutzung des Internets, je versicherte Person einmal während der Vertragsdauer- bis zu insgesamt 100 Euro.
    • Dokumenten-Check für jede versicherte Person einmal pro Kalenderjahr.
    • Reisedokumenten-Service.

    ERGO Rechtsschutz Smart
    Wohnen

    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Rechtliche Interessen durchsetzen, wie z.B. bei einer Mieterhöhung, Kündigung oder Räumungsklage. Auch nachbarschaftliche Streitigkeiten sind mitversichert.
    • Immobilien-Steuer-Rechtsschutz. Wegen der selbst bewohnten Einheit steht unserem Kunden ein Streit vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten bevor.
    • Photovoltaikanlagen. Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus dem Betrieb, der Anschaffung und der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus. Beispielsweise um bei Vertragsstreitigkeiten mit dem Energieversorger abgesichert zu sein.  

    ERGO Rechtsschutz Best
    Wohnen

    Zusätzlich zu den Leistungen aus dem ERGO Rechtsschutz Smart sind beim ERGO Rechtsschutz Best folgende Leistungen mitversichert:

    Rechtsschutz Best Leistungen

    • unbegrenzte Versicherungssumme in Europa. Weltweit Versicherungssumme 300.000 Euro. Dies gilt für einen Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren.
    • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst bewohnten Einheiten im Inland sowie im europäischen Ausland.
    • Immobilien-Steuer-Rechtsschutz für alle selbst bewohnte Einheiten vor Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie -Gerichten. Der Rechtsschutz gilt auch für Erschließungs- und Anliegerabgaben.
    • Rechtsschutz für Planfeststellungs-, Enteignungs- und Flurbereinigungsverfahren bis 10.000 Euro je Rechtsschutzfall.

    Rechtsdienst- und Serviceleistungen im Rechtsschutz Best 

    • Dokumenten-Check für jede versicherte Person einmal pro Kalenderjahr.
    • Bonitätsprüfung (schriftliche Eigenauskünfte).

    ERGO Rechtsschutz Smart
    Verkehr

    • Verkehrs-Schadensersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung eigener Schadensersatzansprüche im Verkehrsbereich, wie z.B. Reparaturkosten oder Schmerzensgeld.
    • Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Absicherung rechtlicher Interessen rund um das Fahrzeug, wie z.B. aus Kauf-, Werk- oder Reparaturverträgen. Weltweiter Rechtsschutz für Verträge, die online abgeschlossen wurden.
    • Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz. Unterstützung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland, wie z. B. wegen der Kfz-Steuer.
    • Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen vor deutschen Sozialgerichten. Wenn z.B. die Berufsgenossenschaft nach einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum Minijob keine dauerhafte Renten zahlen will.
    • Motorfahrzeuge zu Lande. Es sind alle Landfahrzeuge der versicherten Personen mitversichert.
    • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen vor Verwaltungsbehörden oder -gerichten. Wenn z.B. die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
    • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf fahrlässig eine Straftat begangen zu haben – z. B. als Verursacher eines Verkehrsunfalls.
    • Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für den Vorwurf eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Beispielsweise gegen einen ungerechtfertigten Bußgeldbescheid.
    • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten. Wenn unser Kunde Opfer einer Gewaltstraftat im Verkehrsbereich geworden ist und als Nebenkläger vor Gericht auftreten möchte.
    • Halt- und Parkverstöße sind dann versichert, wenn sie in Deutschland begangen worden sind. Voraussetzung ist, dass die deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) dafür einen Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister vorsieht.   

    ERGO Rechtsschutz Best
    Verkehr

    Zusätzlich zu den Leistungen aus dem ERGO Rechtsschutz Smart sind beim ERGO Rechtsschutz Best folgende Leistungen mitversichert:

    Rechtsschutz Best Leistungen

    • unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution in Europa. Weltweit Versicherungssumme 300.000 Euro und Strafkaution 200.000 Euro. Dies gilt für einen Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Jahren.
    • Mitversicherung von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft der versicherten Personen.
    • Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz bereits außergerichtlich.
    • Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen bereits ab dem Widerspruchsverfahren.
    • Dolmetscherkosten bei Strafverfolgung im Ausland.
    • Übernahme der Reisekosten des Rechtsanwalts im Inland.

    Rechtsdienst- und Serviceleistungen im Rechtsschutz Best

    • Dokumenten-Check für jede versicherte Person einmal pro Kalenderjahr.
    • Reisedokumenten-Service.

    Gute Gründe, sich gut aufgehoben zu fühlen

    Für Wechsler
    Sofortiger Rechtsschutz dank Wartezeiterlass. Voller Schutz ohne Wartezeit: Besteht eine Vorversicherung, verzichten wir bei einem zeitlich nahtlosen Anschluss des Vertrags auf die Wartezeit von drei Monaten. Und das auch bei Risiken, die neu hinzukommen.

    Ihr Plus in Sachen Selbstbeteiligung
    Meldet unser Kunde seinen ersten Rechtsschutzfall nach drei Jahren, zahlt er für diesen Fall nur die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung. Nach fünf Jahren entfällt sie für den ersten Rechtsschutzfall sogar komplett. Die telefonische anwaltliche Erstberatung, die erweiterte anwaltliche Telefonberatung und der Mediations-Rechtsschutz sowie alle Leistungen aus den Rechtsdienst- und Serviceleistungen im ERGO Rechtsschutz Best gelten dabei nicht als Rechtsschutzfall. Für diese Leistungen gilt keine Selbstbeteiligung.

    Wechsler nehmen Ihre leistungsfreien Jahre einfach mit
    Bei einem Wechsel von einer Rechtsschutzversicherung außerhalb der ERGO zu einem ERGO Rechtsschutz berücksichtigen wir die leistungsfreien Jahre unseres Kunden. Und das heißt: War die direkt vorangegangene Rechtsschutzversicherung die letzten drei oder sogar fünf Jahre leistungsfrei, reduziert sich die Selbstbeteiligung. Bei drei leistungsfreien Jahren halbiert sie sich, bei fünf entfällt sie komplett.

    Differenzdeckung ab dem ersten Tag – zum ERGO Rechtsschutz Best
    Unser Kunde hat seinen Rechtsschutz bei einem anderen Versicherer gekündigt? Dann kann er trotzdem schon jetzt den ERGO Rechtsschutz Best mit vordatiertem Beginn abschließen! Die Differenzdeckung gilt für die beantragten Lebensbereiche (Privat, Verkehr und/oder Wohnen), die auch in seinem Vorvertrag versichert sind. Für bisher nicht versicherte Lebensbereiche besteht keine Differenzdeckung. Beispiel: Unser Kunde hat in seinem Vorvertrag die Lebensbereiche Privat und Verkehr versichert und versichert bei uns zusätzlich den Lebensbereich Wohnen. Eine Differenzdeckung besteht ausschließlich für die Mehrleistungen in den Lebensbereichen Privat und Verkehr. Darüber hinaus bezieht sich die Differenzdeckung auch auf die mitversicherten Personen. Umfasst der neue Vertrag bei uns Personen, die im Vorvertrag nicht mitversichert waren, werden Kosten für einen versicherten Rechtsschutzfall auch für diese Personen übernommen.


    Vorteile für Singles
    Im Vergleich zur Familienversicherung profitiert unser Kunde von einem niedrigeren Beitrag. Ändert sich seine Lebenssituation, kann er seinen neuen Partner gern sechs Monate lang rückwirkend zum Familientarif in seinem Versicherungsschutz aufnehmen – ohne Wartezeit! Mitversichert sind auch minderjährige Kinder und unverheiratete, volljährige Kinder vor Aufnahme einer Berufstätigkeit.

    Mehr Möglichkeiten – auch für Paare und Familien
    Der Ehe- bzw. Lebenspartner und die minderjährigen Kinder erhalten vollen Versicherungsschutz. Ebenso volljährige Kinder vor der Aufnahme einer Berufstätigkeit. Der nichteheliche bzw. eingetragene Lebenspartner aber nur, wenn er mit unserem Kunden in häuslicher Gemeinschaft lebt und dort mit Erstwohnsitz gemeldet ist oder namentlich benannt wird. Mitversichert sind auch seine Eltern und die Eltern seines Lebenspartners. Vorausgesetzt, sie leben mit ihm in häuslicher Gemeinschaft und sind mit Erstwohnsitz bei ihm gemeldet.

    Vorteile im ERGO Rechtsschutz Best für Paare und Familien
    Die Verwandten, die berufstätigen, volljährigen Kinder der Verwandten und die Verwandten des Lebenspartners sind im ERGO Rechtsschutz Best mitversichert. Und das deutlich günstiger als über eine Einzelversicherung. Diese müssen lediglich in häuslicher Gemeinschaft mit unserem Kunden leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein.  


    Der ERGO Bündelnachlass – schon ab zwei Verträgen Beitragsvorteile sichern!
    Egal, ob unser Kunde schon Versicherungen bei ERGO abgeschlossen hat oder gerade mit seiner Absicherung startet. Wer Verträge clever kombiniert, kann dabei einen Preisvorteil von bis zu 15 % nutzen. Schließt er zwei ERGO Verträge ab, erhält er einen Bündelnachlass auf die Beiträge der abgeschlossenen Verträge in Höhe von 8 %. Bei Abschluss von drei Verträgen erhält er 10 % und ab fünf Verträgen sogar 15 % Bündelnachlass.
    Den Bündelnachlass kann man für die folgenden Versicherungen erhalten:

    • ERGO Unfallschutz und ERGO Unfallschutz Vital
    • ERGO Rechtsschutz für Privatkunden
    • ERGO Privat-, Hundehalter- und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
    • ERGO Hausratversicherung
    • ERGO Wohngebäudeversicherung

    Die ERGO Kfz-Versicherung wird zwar für den Bündelnachlass als zusätzliche Sparte gezählt – einen Preisvorteil erhält man darauf jedoch nicht. Grundsätzlich gilt: Mehrere Versicherungen aus derselben Sparte werden nur einmal für den Bündelnachlass gezählt.  


    Die ERGO Rechtsschutz App
    Der direkte Weg zum guten Recht: Mit der ERGO Rechtsschutz App ist unser Leistungsservice nur einen Fingertipp entfernt. So sind wir im Falle eines Falles noch schneller für unsere Kunden da – egal, ob es dabei um eine vorsorgliche Rechtsschutzfrage oder einen konkreten Leistungsfall geht. Zusätzlich steht unseren Kunden die App mit Prozesskosten- und Entschädigungsrechner, aktuellen Rechtsschutz-News und einer kompletten Leistungsübersicht zur Seite. Die ERGO Rechtsschutz App gibt‘s im Apple App Store oder im Google Play Store – und das natürlich kostenlos.  


    Was kann die ERGO Rechtsschutzversicherung nicht leisten?

    • Wir erbringen Leistungen, damit unser Kunde seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Vor allem tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten. Wir erstatten jedoch z. B. weder Bußgelder noch Entschädigungen, die er zahlen muss.
    • Will unser Kunde Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen geltend machen, unterstützen wir ihn mit unseren Leistungen. Die Rechtsschutz tritt hingegen nicht ein, wenn ein Dritter ihn mit derartigen Ansprüchen konfrontiert. Für diese Fälle benötigt er eine Haftpflichtversicherung.
    • Damit der Rechtsschutz bezahlbar bleibt, können wir nicht alle denkbaren Fälle absichern. Deshalb haben wir bestimmte Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht. Aus demselben Grund tragen wir die Anwaltskosten im Inland nur bis zu der Höhe, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Vereinbart unser Kunde mit seinem Anwalt eine höhere Vergütung, übernehmen wir diese nicht.

Rechtsschutz für Selbstständige und Unternehmer

Im Grunde will man als Selbstständiger bzw. Unternehmer nur eines: das Beste für sein Unternehmen. Die richtigen Weichen stellen, Dinge voranbringen. Für die eigene Zukunft - und aus Verantwortung gegenüber seinen Angestellten. Aber das Geschäftsleben hält oft manche Überraschung bereit, die einen davon abhält, diese Ziele zu verfolgen.

Je nach Berufs- und Lebenssituation sind die Ansprüche an einen Rechtsschutz unterschiedlich. Deshalb kann unser Kunde bei uns zwischen den Absicherungsvarianten Premium- und Komfort-Rechtsschutz wählen.
Der Premium-Rechtsschutz ist unser komplettes Angebot aller Rechtsschutzleistungen. Absicherungen für den Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich, Immobilienbereich und Spezial-Straf-Rechtsschutz sorgen für ein Maximum an Sicherheit. Den Verkehrs- und /oder Immobilien-Rechtsschutz kann man abwählen, wenn kein Bedarf besteht. Der Komfort-Rechtsschutz ist ein umfangreicher Schutz für den Rundum-Bedarf. Mit Leistungen für den Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilienbereich sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige. Unser Kunde hat die Möglichkeit, den Verkehrs-, Immobilien- und / oder Spezial-Straf-Rechtsschutz abzuwählen, wenn kein Bedarf besteht.
Der Premium-Rechtsschutz bietet darüber hinaus zusätzliche Leistungen in den Bereichen Privat, Firma / Beruf, Verkehr und Immobilien / Grundstücke (+ im Premium).

Die Vorteile beim Premium-Rechtsschutz:

  • Im privaten Bereich sind die Verwandten unseres Kunden und deren Lebenspartner mitversichert. Sofern diese in häuslicher Gemeinschaft mit unserem Kunden leben und bei ihm mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
  • Der Verkehrs-Rechtsschutz gilt auch für alle Fahrzeuge (Land / Wasser / Luft) der Firma und der im privaten Bereich versicherten Personen. Luft- und Wasserfahrzeuge ohne Vertrags-Rechtsschutz.
  • Der Immobilien-Rechtsschutz gilt auch für alle selbst genutzten inländischen Gewerbeeinheiten des versicherten Betriebes. Und für alle selbst bewohnten Einheiten der im privaten Bereich mitversicherten Personen im Inland. Sowie für selbst bewohnte Einheiten im europäischen Ausland, z. B. Ferienwohnungen.

Cyber-Angriff / Cyber-Mobbing

Als Betroffener eine Cyber-Attacke oder von Cyber-Mobbing ist unser Kunde im privaten und beruflich nicht selbstständigen Bereich wie folgt geschützt:

  • Durch den allgemeinen Schadensersatz-Rechtsschutz

  • durch den Vertrags-Rechtsschutz

  • durch den Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

Versicherungsschutz besteht für die Beistandsleistung eines Rechtsanwaltes bei der Erstattung einer Strafanzeige (Aktiver Straf-Rechtsschutz). Diese muss im Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Daten stehen. Das gilt z.B. im Internet, in einem Intranet oder in Kurznachrichten- bzw. Messengerdiensten. Voraussetzung ist aber, dass Sie oder eine mitversicherte Person als Opfer einer Straftat betroffen sind.

Für diese und weitere Fälle bietet der ERGO Rechtsschutz im Privatbereich eine wertvolle Absicherung.


Differenzdeckung zum Premium-Rechtsschutz
Unser Kunde hat seinen Rechtsschutzvertrag bei einem anderen Versicherer gekündigt? Dann sollte er schon jetzt bei uns den Premium-Rechtsschutz mit vordatiertem Beginn abschließen! Die Differenzdeckung gilt für die beantragten Lebensbereiche (Privat, Beruf, Verkehr und /oder Immobilien), die auch in seinem Vorvertrag versichert sind. Für bisher nicht versicherte Lebensbereiche besteht keine Differenzdeckung. Beispiel: Unser Kunde hat in seinem Vorvertrag die Lebensbereiche Privat und Beruf versichert und versichert bei uns zusätzlich den Lebensbereich Immobilie. Eine Differenzdeckung besteht ausschließlich für die Mehrleistungen in den Lebensbereichen Privat und Beruf. Darüber hinaus bezieht sich die Differenzdeckung auch auf die mitversicherten Personen. Umfasst der neue Vertrag bei uns Personen, die im Vorvertrag nicht mitversichert waren, werden Kosten für einen versicherten Rechtsschutzfall auch für diese Personen übernommen.


Der Extra-Schutz für die Existenz
Als Selbstständiger oder Unternehmer tritt man in der Regel in Vorleistung. Leider kann es vorkommen, dass ein Kunde trotz korrekt erbrachter Leistung nicht zahlt. Für immer mehr Selbstständige wird diese sinkende Zahlungsmoral zu einem existenzbedrohenden Problem. In dieser Situation bietet der Existenz-Rechtsschutz wertvolle Hilfe.
Spart Ärger, bringt Geld. Die Beitreibung offener Forderungen ist für unseren Kunden nicht nur mit erheblichen internen Kosten verbunden. Sondern auch mit viel Zeit, die er als Unternehmer sinnvoller nutzen könnte. Im Rahmen des Existenz-Rechtsschutzes kümmert sich die LEGIAL AG für ihn um unstrittige ausstehende Forderungen. Und deckt das Kostenrisiko für die Beitreibung von ganz oder teilweise uneinbringlichen Forderungen.


Gute Gründe, sich gut aufgehoben zu fühlen

Wartezeiterlass bei Premium und Komfort
Besteht eine Vorversicherung, verzichten wir bei einem zeitlich nahtlosen Anschluss des Vertrags auf die Wartezeit von drei Monaten. Dies gilt auch für neu hinzukommende Risiken.

Das Plus bei der Selbstbeteiligung
Meldet unser Kunde seinen ersten Rechtsschutzfall nach drei Jahren, bezahlt er für diesen Fall nur die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung. Nach fünf Jahren entfällt sie für den ersten Rechtsschutzfall sogar komplett. Keinen Rechtsschutzfall in diesem Sinne stellen die telefonische anwaltliche Erstberatung und die erweiterte anwaltliche Telefonberatung dar. Ebenso die anwaltliche Beratung beim Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Testamente, der Dokumenten-Check, der Web-Check und der Mediations-Rechtsschutz. Auch die Bonitätsprüfung für Eigenauskünfte und der Schutz seiner Identität im Internet sind kein Rechtsschutzfall. Für diese Leistungen gilt keine Selbstbeteiligung.

Bei der Selbstbeteiligung für Wechsler zum ERGO Rechtsschutz
Bei einem Wechsel von einer Rechtsschutzversicherung außerhalb der ERGO zu einem ERGO Rechtsschutz berücksichtigen wir die leistungsfreien Jahre. War die direkt vorangegangene Rechtsschutzversicherung mindestens die letzten drei oder sogar fünf Jahre leistungsfrei, berücksichtigen wir dies. Für den ersten Rechtsschutzfall gilt Folgendes: Bei drei leistungsfreien Jahren halbiert sich die Selbstbeteiligung. Bei fünf leistungsfreien Jahren entfällt sie komplett.


Die ERGO Rechtsschutz App
Der direkte Weg zu Ihrem guten Recht: Mit der ERGO Rechtsschutz App ist unser Leistungsservice nur einen Fingertipp entfernt. So sind wir im Falle eines Falles noch schneller für unsere Kunden da – egal, ob es dabei um eine vorsorgliche Rechtsschutzfrage oder einen konkreten Leistungsfall geht. Zusätzlich steht die App mit Prozesskosten- und Entschädigungsrechner, aktuellen Rechtsschutz-News und einer kompletten Leistungsübersicht zur Seite. Die ERGO Rechtsschutz App gibt‘s im Apple App Store oder im Google Play Store – und das natürlich kostenlos.


Was kann Ihr ERGO Rechtsschutz nicht leisten?

  • Wir erbringen Leistungen, damit unser Kunde seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Vor allem tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten. Wir erstatten jedoch z. B. weder Bußgelder noch Entschädigungen, die er zahlen muss.
  • Möchte unser Kunde Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen geltend machen, unterstützen wir ihn gerne mit unseren Leistungen. Der Rechtsschutz tritt hingegen nicht ein, wenn ein Dritter unseren Kunden mit derartigen Ansprüchen konfrontiert. Für diese Fälle benötigt er eine Haftpflichtversicherung.
  • Damit der Rechtsschutz bezahlbar bleibt, können wir nicht alle denkbaren Fälle absichern. Deshalb haben wir bestimmte Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht.
  • Aus demselben Grund tragen wir die Anwaltskosten unserer Kunden im Inland nur bis zu der Höhe, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Vereinbart unser Kunde mit seinem Anwalt eine höhere Vergütung, übernehmen wir diese nicht.

Rechtsschutz Agrar für Landwirte

Im Grunde will unser Kunde als Landwirt nur eines: Seinen Hof im Einklang mit der Natur führen. Die Felder bestellen und zur Erntezeit die Früchte seiner Arbeit einholen.
Aber das Laben hält oft manche Überraschung bereit, die einen davon abhält, diese Ziele zu verfolgen.

Je nach Berufs- und Lebenssituation sind die Ansprüche an einen Rechtsschutz unterschiedlich. Deshalb kann bei uns zwischen den Absicherungsvarianten Premium- und Komfort-Rechtsschutz gewählt werden.
Unser Premium-Rechtsschutz ist das komplette Angebot aller Rechtsschutzleistungen. Absicherungen für den Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich, Immobilienbereich und Spezial-Straf-Rechtsschutz sorgen für ein Maximum an Sicherheit. Umfangreichen Schutz für den Rundum-Bedarf bietet unser Komfort-Rechtsschutz. Mit Leistungen für den Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilienbereich sowie auf Wunsch Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige.


Die Vorteile beim Premium- und Komfort-Rechtsschutz:

Rechtsschutz:
auch für nichtselbstständige Tätigkeiten für

  • unseren Kunden als Versicherungsnehmer
  • seinen Ehe- bzw. Lebenspartner
  • seine minderjährigen Kinder bzw. die seines Ehe-/Lebenspartners
  • seine unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden volljährigen Kinder und die seines Partners, bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
  • Altenteiler, die auf seinem Hof wohnen und im Versicherungsschein benannt sind
  • Hoferben und Mitinhaber – sie müssen im Versicherungsschein benannt sein, in seinem Betrieb tätig sein und auf seinem Hof wohnen
  • + im Premium: unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution (Darlehen) in Europa.
  • Zudem sind Ehe- oder Lebenspartner aller mitversicherten Personen, z. B. Mitinhaber und ihre minderjährigen Kinder, abgesichert.

Berufs-Rechtsschutz:
für die land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten (Erläuterung s.Broschüre) für unseren Kunden und die im privaten Bereich mitversicherten Personen und für deren Beschäftigte.

Verkehrs-Rechtsschutz:
für die Pkw´s und Krafträder unseres Kunden. Auch als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande. Rechtsschutz für alle land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeuge. Zudem für seine Partner, seine Kinder und berechtigte Fahrer seiner Motorfahrzeuge.
+ im Premium: Rechtsschutz auch für seine mitversicherten Verwandten.

Immobilien-Rechtsschutz:
für alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke und Gebäude im Inland.
+ im Premium: für alle Einheiten im In- und europäischen Ausland, die unser Kunde oder weitere versicherte Personen bewohnen.

Erweiterte anwaltliche Telefonberatung:
in allen versicherten Lebensbereichen, wenn unser Kunde in einer rechtlichen Angelegenheit vorsorglich Rat oder Auskunft benötigt. Ohne Risikoausschlüsse.

Der Premium-Rechtsschutz bietet darüber hinaus zusätzliche Leistungen in den Bereichen Privat, Firma/Beruf, Verkehr und Immobilien/Grundstücke (+ im Premium).


Voraussetzungen

Versicherbar sind nur aktiv bewirtschaftete Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (oder Gartenbauberufsgenossenschaft) angehören und nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.

Ein Lohn- und Gehaltsempfänger, der die Landwirtschaft lediglich als Nebenerwerb betreibt, sollte dennoch den Komfort-Rechtsschutz Agrar abschließen, damit auch das Risiko aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit mitversichert ist (was beim Abschluss eines Rechtsschutzes für Nichtselbstständige nicht der Fall ist). Im Rahmen des Rechtsschutzes Agrar erhalten der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen dann auch Versicherungsschutz in ihrer Eigenschaft als Lohn- und Gehaltsempfänger, so z. B. bei Auseinandersetzungen mit dem jeweiligen Arbeitgeber.

Die in diesem Tarif versicherbaren Betriebsarten entnehmen Sie bitte den Tarifrechnern, z.B. in EASY.

Nicht versicherbar

Landwirtschaften, die betrieben werden in der Form einer juristischen Person (z. B. GmbH oder eingetragene Genossenschaft), als LPG oder Nachfolgegesellschaft einer LPG, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (mit Ausnahme der von Ehepartnern gebildeten GbR’s) sowie Betriebe mit Fischgewässern und Fischzuchtbetriebe.


Gute Gründe, sich gut aufgehoben zu fühlen

Differenzdeckung zum Premium-Rechtsschutz
Unser Kunde hat seinen Rechtsschutzvertrag bei einem anderen Versicherer gekündigt? Dann sollte er schon jetzt bei uns den Premium-Rechtsschutz mit vordatiertem Beginn abschließen! Die Differenzdeckung gilt für die beantragten Lebensbereiche (Privat, Beruf, Verkehr und /oder Immobilien), die auch in seinem Vorvertrag versichert sind. Für bisher nicht versicherte Lebensbereiche besteht keine Differenzdeckung. Beispiel: Unser Kunde hat in seinem Vorvertrag die Lebensbereiche Privat und Beruf versichert und versichert bei uns zusätzlich den Lebensbereich Immobilie. Eine Differenzdeckung besteht ausschließlich für die Mehrleistungen in den Lebensbereichen Privat und Beruf.

Wartezeiterlass bei Premium und Komfort
Bei Bestehen einer Vorversicherung verzichten wir bei einem zeitlich nahtlosen Anschluss des Vertrages auf die Wartezeit von drei Monaten. Dies gilt auch für neu hinzukommende Risiken.

Das Plus bei der Selbstbeteiligung
Meldet unser Kunde seinen ersten Rechtsschutzfall nach drei Jahren, bezahlt er für diesen Fall nur die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung. Nach fünf Jahren entfällt sie für den ersten Rechtsschutzfall sogar komplett. Keinen Rechtsschutzfall in diesem Sinne stellen die telefonische anwaltliche Erstberatung und die erweiterte anwaltliche Telefonberatung dar. Ebenso die anwaltliche Beratung beim Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Testamente, der Dokumenten-Check, der Web-Check und der Mediations-Rechtsschutz. Auch die Bonitätsprüfung für Eigenauskünfte und der Schutz seiner Identität im Internet sind kein Rechtsschutzfall. Für diese Leistungen gilt keine Selbstbeteiligung.

Bei der Selbstbeteiligung für Wechsler zum ERGO Rechtsschutz

Bei einem Wechsel von einer Rechtsschutzversicherung außerhalb der ERGO zu einem ERGO Rechtsschutz berücksichtigen wir die leistungsfreien Jahre unseres Kunden. War seine direkt vorangegangene Rechtsschutzversicherung mindestens die letzten drei oder sogar fünf Jahre leistungsfrei, berücksichtigen wir dies. Für den ersten Rechtsschutzfall gilt Folgendes: Bei drei leistungsfreien Jahren halbiert sich die Selbstbeteiligung. Bei fünf leistungsfreien Jahren entfällt sie komplett.


Die ERGO Rechtsschutz App – die mobile Rechtsschutz-Hilfe
Über unsere ERGO Rechtsschutz App kann unser Kunde den Rechtsschutz Leistungsservice auch bequem mit seinem Smartphone oder Tablet erreichen. Sowohl für Hilfe im konkreten Leistungsfall als auch für vorsorgliche Informationen – der Rechtsschutz Leistungsservice ist für unseren Kunden da!
Nähere Informationen zur ERGO Rechtsschutz App findet man unter www.ergo.de. Hier befinden sich auch QR-Codes oder Links auf den Apple App Store bzw. Google Play Store zum Downloaden der App.


Was kann Ihr ERGO Rechtsschutz nicht leisten?

  • Wir erbringen Leistungen, damit unser Kunde seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Vor allem tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten. Wir erstatten jedoch z. B. weder Bußgelder noch Entschädigungen, die er zahlen muss.
  • Möchte unser Kunde Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen geltend machen, unterstützen wir ihn gerne mit unseren Leistungen. Der Rechtsschutz tritt hingegen nicht ein, wenn ein Dritter unseren Kunden mit derartigen Ansprüchen konfrontiert. Für diese Fälle benötigt er eine Haftpflichtversicherung.
  • Damit der Rechtsschutz bezahlbar bleibt, können wir nicht alle denkbaren Fälle absichern. Deshalb haben wir bestimmte Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht.
  • Aus demselben Grund tragen wir die Anwaltskosten unserer Kunden im Inland nur bis zu der Höhe, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Vereinbart unser Kunde mit seinem Anwalt eine höhere Vergütung, übernehmen wir diese nicht.

Rechtsschutz für Heilberufe

Im Grunde will unser Kunde als Arzt oder Apotheker nur eines: das Beste für die Gesundheit seiner Patienten oder Kunden. Krankheiten frühzeitig erkennen - das passende Medikament verschrieben.
Aber das Laben hält oft manche Überraschung bereit, die einen davon abhält, diese Ziele zu verfolgen.

Je nach Berufs- und Lebenssituation sind die Ansprüche an einen Rechtsschutz unterschiedlich. Deshalb kann bei uns zwischen den Absicherungsvarianten Premium- und Komfort-Rechtsschutz gewählt werden.
Unser Premium-Rechtsschutz ist das komplette Angebot aller Rechtsschutzleistungen. Absicherungen für den Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich, Immobilienbereich und Spezial-Straf-Rechtsschutz sorgen für ein Maximum an Sicherheit. Umfangreichen Schutz für den Rundum-Bedarf bietet unser Komfort-Rechtsschutz. Mit Leistungen für den Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilienbereich sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige. Unser Kunde hat die Möglichkeit, den Immobilien- und/oder Spezial-Straf-Rechtsschutz abzuwählen, wenn kein Bedarf besteht.


Die Vorteile beim Premium- und Komfort-Rechtsschutz:

Rechtsschutz:
auch im privaten Bereich und für nichtselbstständige Tätigkeiten für

  • unseren Kunden als Versicherungsnehmer
  • den von ihm benannten Inhaber der Praxis bzw. Apotheke
  • seinen Ehe- bzw. Lebenspartner
  • seine minderjährigen Kinder bzw. die seines Ehe-/Lebenspartners
  • seine unverheirateten bzw. nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden volljährigen Kinder und die seines Partners, bis sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben
  • + im Premium: unbegrenzte Versicherungssumme und Strafkaution (Darlehen) in Europa.
  • Rechtsschutz auch für die Verwandten des Kunden und deren Lebenspartner. Sofern sie in häuslicher Gemeinschaft mit ihm leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind.

Verkehrs-Rechtsschutz:
auch für alle Motorfahrzeuge zu Lande der Praxis bzw. Apotheke und der im privaten Bereich mitversicherten Personen.
+ im Premium: für alle Fahrzeuge (Land/Wasser/Luft) der Praxis bzw. Apotheke und der im privaten Bereich mitversicherten Personen. Luft- und Wasserfahrzeuge ohne Vertrags-Rechtsschutz.

Immobilien-Rechtsschutz:
auch für die selbst bewohnte Wohn- und selbst genutzte Gewerbeeinheit im Inland.
+ im Premium: für selbst bewohnte Einheiten der im privaten Bereich versicherten Personen im Inland. Für die von unserem Kunden selbst bewohnten Einheiten im europäischen Ausland. Insbesondere Ferienwohnungen. Und für alle selbst genutzten inländischen Gewerbeeinheiten.

Erweiterte anwaltliche Telefonberatung:
in allen versicherten Lebensbereichen, wenn unser Kunde in einer rechtlichen Angelegenheit vorsorglich Rat oder Auskunft benötigt. Ohne Risikoausschlüsse.

Der Premium-Rechtsschutz bietet darüber hinaus zusätzliche Leistungen in den Bereichen Privat, Firma/Beruf, Verkehr und Immobilien/Grundstücke (+ im Premium).


Gute Gründe, sich gut aufgehoben zu fühlen

Differenzdeckung zum Premium-Rechtsschutz
Unser Kunde hat seinen Rechtsschutzvertrag bei einem anderen Versicherer gekündigt? Dann sollte er schon jetzt bei uns den Premium-Rechtsschutz mit vordatiertem Beginn abschließen! Die Differenzdeckung gilt für die beantragten Lebensbereiche (Privat, Beruf, Verkehr und /oder Immobilien), die auch in seinem Vorvertrag versichert sind. Für bisher nicht versicherte Lebensbereiche besteht keine Differenzdeckung. Beispiel: Unser Kunde hat in seinem Vorvertrag die Lebensbereiche Privat und Beruf versichert und versichert bei uns zusätzlich den Lebensbereich Immobilie. Eine Differenzdeckung besteht ausschließlich für die Mehrleistungen in den Lebensbereichen Privat und Beruf.

Wartezeiterlass bei Premium und Komfort
Bei Bestehen einer Vorversicherung verzichten wir bei einem zeitlich nahtlosen Anschluss des Vertrages auf die Wartezeit von drei Monaten. Dies gilt auch für neu hinzukommende Risiken.

Das Plus bei der Selbstbeteiligung
Meldet unser Kunde seinen ersten Rechtsschutzfall nach drei Jahren, bezahlt er für diesen Fall nur die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung. Nach fünf Jahren entfällt sie für den ersten Rechtsschutzfall sogar komplett. Keinen Rechtsschutzfall in diesem Sinne stellen die telefonische anwaltliche Erstberatung und die erweiterte anwaltliche Telefonberatung dar. Ebenso die anwaltliche Beratung beim Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Testamente, der Dokumenten-Check, der Web-Check und der Mediations-Rechtsschutz. Auch die Bonitätsprüfung für Eigenauskünfte und der Schutz seiner Identität im Internet sind kein Rechtsschutzfall. Für diese Leistungen gilt keine Selbstbeteiligung.

Bei der Selbstbeteiligung für Wechsler zum ERGO Rechtsschutz

Bei einem Wechsel von einer Rechtsschutzversicherung außerhalb der ERGO zu einem ERGO Rechtsschutz berücksichtigen wir die leistungsfreien Jahre unseres Kunden. War seine direkt vorangegangene Rechtsschutzversicherung mindestens die letzten drei oder sogar fünf Jahre leistungsfrei, berücksichtigen wir dies. Für den ersten Rechtsschutzfall gilt Folgendes: Bei drei leistungsfreien Jahren halbiert sich die Selbstbeteiligung. Bei fünf leistungsfreien Jahren entfällt sie komplett.


Die ERGO Rechtsschutz App – die mobile Rechtsschutz-Hilfe
Über unsere ERGO Rechtsschutz App kann unser Kunde den Rechtsschutz Leistungsservice auch bequem mit seinem Smartphone oder Tablet erreichen. Sowohl für Hilfe im konkreten Leistungsfall als auch für vorsorgliche Informationen – der Rechtsschutz Leistungsservice ist für unseren Kunden da!
Nähere Informationen zur ERGO Rechtsschutz App findet man unter www.ergo.de. Hier befinden sich auch QR-Codes oder Links auf den Apple App Store bzw. Google Play Store zum Downloaden der App.


Was kann Ihr ERGO Rechtsschutz nicht leisten?

  • Wir erbringen Leistungen, damit unser Kunde seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Vor allem tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten. Wir erstatten jedoch z. B. weder Bußgelder noch Entschädigungen, die er zahlen muss.
  • Möchte unser Kunde Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen geltend machen, unterstützen wir ihn gerne mit unseren Leistungen. Der Rechtsschutz tritt hingegen nicht ein, wenn ein Dritter unseren Kunden mit derartigen Ansprüchen konfrontiert. Für diese Fälle benötigt er eine Haftpflichtversicherung.
  • Damit der Rechtsschutz bezahlbar bleibt, können wir nicht alle denkbaren Fälle absichern. Deshalb haben wir bestimmte Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht.
  • Aus demselben Grund tragen wir die Anwaltskosten unserer Kunden im Inland nur bis zu der Höhe, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Vereinbart unser Kunde mit seinem Anwalt eine höhere Vergütung, übernehmen wir diese nicht.

Existenz-Rechtsschutz für Selbstständige

Als Unternehmer ist man es gewohnt, in Vorleistung zu treten. Problematisch wird es aber dann, wenn nach der Leistung keine Gegenleistung erfolgt. Das heißt, wenn die Zahlung des Kunden ausbleibt. Für immer mehr Selbstständige wird diese sinkende Zahlungsmoral ihrer Kunden zu einem existenzbedrohenden Problem. Die Beitreibung offener Forderungen ist nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden. Sondern auch mit viel Zeit, die unser Kunde als Unternehmer sinnvoller nutzen könnte, als bereits verdientem Geld hinterherzulaufen.

Der Existenz-Rechtsschutz kann zusätzlich zu den Rechtsschutz-Produkten für Selbstständige oder als Einzelvertrag abgeschlossen werden. Er wird immer in einem separaten Vertrag geführt. Der Einschluss einer Selbstbeteiligung ist nicht möglich.

Wird neben dem Existenz-Rechtsschutz ein Komfort-/Premium-RS Selbstständige, ein Komfort-/Premium-RS Agrar oder ein Firmen-RS/Berufs-RS Selbstständige (nach aktuellem Tarif) abgeschlossen, erhält der Kunde einen Nachlass von 50% auf den Beitrag des Existenz-RS.


Der Existenz-Rechtsschutz deckt das Kostenrisiko für die Beitreibung von ganz oder teilweise uneinbringlichen Forderungen auf außergerichtlichem Weg:

  • Forderungen ab jeweils 100 Euro bis maximal 100.000 Euro,
  • in unbegrenzter Anzahl,
  • die während der Laufzeit des Existenz-Rechtsschutzes oder maximal sechs Monate vor seinem Beginn bzw. längstens drei Monate nach seinem Ablauf fällig werden und
  • die offen und unstrittig sind.

Der Schuldner begleicht die Forderung nicht außergerichtlich. Die Forderung bleibt unstrittig? Eine Bonitätsprüfung bestätigt dessen Zahlungsunfähigkeit? Dann hilft der Existenz-Rechtsschutz. Dieser deckt das Kostenrisiko für das gerichtliche Mahnverfahren. Und für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Bei Auftragswerten ab 1.000 Euro kann unser Kunde außerdem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seiner Kunden vorab prüfen lassen. Und damit das Risiko von Forderungsausfällen bereits vor der Auftragsannahme minimieren.

Der Schuldner ist nicht auffindbar? Dann übernehmen wir die Kosten für die Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt, das Gewerbeamt oder das Handelsregister.


Die Durchführung des Forderungsmanagements übernimmt die LEGIAL AG. Sie ist ein Unternehmen der ERGO Versicherung AG.

Die LEGIAL AG ist einer der größten Anbieter im Bereich „Finanzierungen von Gerichtsprozessen gegen Erfolgsbeteiligung“ in Deutschland. Darüber hinaus hat sich die LEGIAL AG auf die Beitreibung außergerichtlicher Forderungen ab 100 Euro spezialisiert. Effizient und unternehmerisch.

Effizient und unternehmerisch

Die Forderungsmanager führen alle notwendigen Maßnahmen gegenüber dem Schuldner durch. Effizient in der Abfolge und im Ergebnis. Sie stellen sich individuell auf jeden Fall ein. Der Tonfall ist bestimmt, dennoch diplomatisch und auf Konfliktlösung und Kundenerhalt ausgerichtet.

Professionell und partnerschaftlich

Die Forderungsmanager der LEGIAL AG sind langjährig ausgebildete Fachleute, Juristen und Rechtsanwaltsfachangestellte. Sie sorgen für einen seriösen Umgang mit dem Schuldner. Und kümmern sich eigenständig und schnell um die Beitreibung der Außenstände unseres Kunden. Wichtige Eskalationsstufen sprechen sie natürlich mit unserem Kunden ab. Zum Beispiel, wenn erfolglose Beitreibungsbemühungen ein gerichtliches Mahnverfahren erfordern. So behält der Kunde während des Inkassos jederzeit die Kontrolle.

Auf die Profis der LEGIAL AG ist Verlass!


Mit dem Existenz-Rechtsschutz bleibt unserem Kunden die Beitreibung offener Forderungen, der damit verbundene Ärger und überflüssige Kosten erspart.

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In jedem Fall an der Seite unseres Kunden...

… auch wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Sollte der Schuldner zahlungsunfähig sein, so enden die Beitreibungsbemühungen der Forderungsmanager. In diesem Fall besteht dann für unseren Kunden kein Kostenrisiko. Denn wir stellen ihn von sämtlichen Kosten frei, die im Laufe der Beitreibungsbemühungen entstanden sind. Zum Beispiel Mahn-, Inkasso-, Gerichts-, Bonitätsprüfungs- und Adressermittlungskosten. Sofern sie nicht über den Leistungsumfang des Existenz-Rechtsschutzes hinaus auf das eigene Risiko veranlasst wurden.

… auch wenn die Forderung im Laufe des Inkassoprozesses streitig wird.

Im Laufe der Beitreibungsbemühungen der LEGIAL AG stellt sich heraus, dass die Forderung streitig wird. Da der Schuldner z. B. die ausgeführte Dienstleistung bemängelt. Oder im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch oder Einspruch einlegt. In diesem Fall können die Forderungsmanager die Beitreibung der Außenstände aus rechtlichen Gründen nicht weiter verfolgen. Die bis dahin entstandenen Inkassokosten sind jedoch über den Existenz-Rechtsschutz gedeckt. Unser Kunde geht also kein Kostenrisiko ein. Wird die Forderung erstmals im Laufe des außergerichtlichen Mahnprozesses strittig, bieten ihm die Forderungsmanager wertvolle Unterstützung. Sie prüfen unverbindlich die Erfolgsaussichten auf Grundlage des individuellen Falles – ohne Zusatzkosten. Diese rechtliche Stellungnahme kann unserem Kunden als wertvolle Orientierungshilfe dienen, wenn er die Forderungen auf seine Kosten und sein Risiko weiterverfolgt.

Mit unserem speziellen Konzept, dem Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen (SSR), helfen wir unserem Kunden, die strafrechtlichen Risiken kalkulierbar zu machen und den Schaden möglichst gering zu halten. Versichert sind die Kosten für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

Neben den Gerichtskosten übernehmen wir zum Beispiel teure Anwaltshonorare sowie die Kosten aufwendiger Privatgutachten. Es ist wichtig, sofort geeignete Schritte einzuleiten, um bereits im Vorfeld den Schaden möglichst zu minimieren. Für das Unternehmen und die betroffenen Mitarbeiter. Ein langwieriger Strafprozess ist nicht nur teuer, er ist auch höchst imageschädigend und persönlich belastend.

Deshalb empfehlen wir im Schadensfall auf Wunsch Strafverteidiger und Sachverständige.

Die Versicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.


Schon der Verdacht genügt

Das Risiko ist erheblich, dass Betriebsangehörige durch ihre Tätigkeit in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt werden. Die bloße Vermutung einer strafbaren Handlung kann ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen. Und oft genügt eine Anzeige von unzufriedenen Kunden, Nachbarn oder Konkurrenten.

Auch Führungskräfte haften

Immer häufiger richten sich die Ermittlungen auch gegen die Geschäftsleitung. Diese trifft neben den eigentlichen Verursachern ein strafrechtlich relevantes Verschulden, wenn eine mögliche Verletzung von Kontroll-, Aufsichts- oder Leitungspflichten vorliegt. In besonders schweren Fällen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Risiken vermeiden

Auch bei größter Umsicht und Sorgfalt können Unternehmen in strafrechtliche Verfahren verwickelt werden; ebenso die verantwortlich tätigen Mitarbeiter des Unternehmens.

Die Folgen

  • Finanzielle Belastungen
    Gute Anwälte und Privatgutachter sind teuer.
  • Produktivitätsverlust
    Die Arbeitskraft wichtiger Mitarbeiter wird gebunden.
    Die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sinkt.
  • Imageverlust
    durch negative Schlagzeilen.
  • Persönliche Belastungen
    Wer steht schon gerne am Pranger.

Die strafrechtlichen Risiken

Verstöße gegen Umweltrecht

Nicht nur das Strafgesetzbuch, sondern auch zahlreiche andere Gesetze und Verordnungen enthalten Regelungen zum Schutz der Umwelt. Insgesamt werden in der Bundesrepublik jährlich mehr als 13.000 umweltrelevante Delikte registriert. Dabei ist die umweltgefährdende Abfallbeseitigung der häufigste Straftatbestand. Gefolgt von Gewässer- und Bodenverunreinigung. Ein konkreter Schaden muss nicht eingetreten sein. Das Freisetzen von Schadstoffen reicht beispielsweise aus.

Produkthaftung

Alle Erzeugnisse, die auf den Markt gebracht werden, unterliegen der Produkthaftung. So können hergestellte oder vertriebene Waren Personen- oder Sachschäden verursachen. Die Erzeuger bzw. deren Verantwortungsträger können dann auch strafrechtlich belangt werden. Zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Betriebsstättenverantwortung

Hierzu zählen üblicherweise Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die nicht dem Umwelt- oder Produktrisiko zuzuordnen sind. Zum Beispiel Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Oder gegen Unfallverhütungsvorschriften.

Gefahren im motorisierten Verkehr

Der Fahrer eines Motorfahrzeugs hat zahlreiche verkehrsrechtliche Vorschriften zu beachten. Der Vorwurf eines Fehlverhaltens führt hier schnell zu strafrechtlichen Ermittlungen. Oder zur Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Verkehrswirtschaftsrisiko

Gesetzesverstöße, die über die Verletzung von rein verkehrsrechtlichen Vorschriften hinausgehen, unterliegen dem Verkehrswirtschaftsrecht. Zum Beispiel Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung. Oder gegen das Personenbeförderungsgesetz.


Versichertes Risiko

Strafverfahren

Rechtsschutz besteht beim Vorwurf einer Straftat von Anfang an. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat sind aber die von uns übernommenen Kosten zurückzuzahlen. Es sei denn, das Verfahren wird durch Strafbefehl abgeschlossen. Die Kosten einer Firmenstellungnahme müssen in keinem Fall erstattet werden. 

Bei Straftaten in unmittelbarem Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen besteht Versicherungsschutz bis 100.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit ist versichert. Und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren

Erweiterter Rechtsschutzfall

Als Rechtsschutzfall gilt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Damit können auch bereits vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages eingetretene Vorfälle unter den Versicherungsschutz fallen.

In bestimmten Fällen besteht sogar vorbeugender Rechtsschutz vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.


Versicherte Kosten

Verfahrenskosten

Rechtsanwaltskosten (auch Honorarvereinbarungen) für

  • Verteidigung des Versicherten
  • Zeugenbeistand für den Versicherten. Auch vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen
  • Erweiterten Zeugenbeistand für betriebsfremde Personen in versicherten Strafverfahren
  • Tätigkeit in verwaltungs-, steuer- und sozialrechtlichen Verfahren zur Unterstützung der Verteidigung in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren oder zu deren Vermeidung
  • Verwaltungsrechtliche Gutachten zur Unterstützung der Verteidigung
  • Tätigkeit zur Vermeidung eines Verwaltungs-, Besteuerungs- oder sozialrechtlichen Verfahrens, das als Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens droht
  • Tätigkeit im Verfahren gegen eine von der Behörde veranlasste Betriebsstilllegung in der Folge eines versicherten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Tätigkeit in Rechtsmittelverfahren vor Verfassungsgerichten
  • Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen sowie bei dinglichen Arresten
  • Firmenstellungnahme bei Ermittlungen gegen unbekannt
  • Mehrfachbeauftragung, sofern weitere Rechtsanwälte erforderlich sind
  • Koordination der Verteidiger der Beschuldigten
  • Tätigkeit zur Stellung eines Wiederaufnahmeantrages
  • Tätigkeit in Privatklageverfahren
  • Aktive Strafverfolgung Erstattung einer Strafanzeige im Namen des Versicherungsnehmers
  • Abwehr von Dienstaufsichtsbeschwerden
  • Tätigkeit in Adhäsionsverfahren
  • Beratung bei Auskunftsverlangen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
  • Recherchekosten, z. B. Kosten für die Beauftragung einer Detektei oder für die Erbringung sog. forensischer Dienstleistungen
  • Prozessbeobachtung im Zusammenhang mit einem versicherten Strafverfahren
  • Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Strafverfolgungsentschädigungsgesetz (StrEG)
  • arbeitsrechtliche Verfahren sofern zur Unterstützung der Verteidigung erforderlich
  • Reisekosten des Rechtsanwaltes
  • Kosten für Schutzschirmverfahren: Erstellung einer Bescheinigung nach §270b InsO
  • Kosten für private Sachverständigengutachten (auch Honorarvereinbarungen
  • Finanzierung von Kautionsmitteln oberhalb der vereinbarten Höhe
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, um einer Rufschädigung des Versicherten entgegenzuwirken
  • Nebenklagekosten, soweit durch die Übernahme eine Verfahrenseinstellung erreicht wird
  • Reisekosten des Versicherten zu Behörden und Gerichten im In- und Ausland
  • Kosten für psychologische Betreuung
  • Dolmetscher- und Übersetzungskosten
  • Strafkaution als zinsloses Darlehen

Folgende Baustein-Kombinationen sind versicherbar bei unserem Rechtsschutz für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer:

Versicherungsform A:

Baustein 1:

Spezial-Straf-Rechtsschutz (ohne SB)







Versicherungsform B:

Baustein 1:

Spezial-Straf-Rechtsschutz (ohne SB)



Baustein 2:

Firmen-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige (mit SB)







Versicherungsform C:

Baustein 1:

Spezial-Straf-Rechtsschutz (ohne SB)



Baustein 2:

Firmen-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige (mit SB)



Baustein 3:

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (mit SB)







Versicherungsform D:

Baustein 1:

Spezial-Straf-Rechtsschutz (ohne SB)



Baustein 3:

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (mit SB)



Baustein 4:

Komfort-Rechtsschutz für Selbstständige (mit SB)







Versicherungsform E:

Baustein 1:

Spezial-Straf-Rechtsschutz (ohne SB)



Baustein 3:

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (mit SB)



Baustein 5:

Premium-Rechtsschutz für Selbstständige (mit SB)


Der Beitrag der einzelnen Versicherungsformen setzt sich aus den jeweiligen Tarifbeiträgen der Bausteine zusammen.

Rechtsschutz für Führungskräfte

Sorgen Unternehmen für negative Schlagzeilen, treffen die Vorwürfe meist die Führungsriege. Gleichgültig, ob für den Verbraucher gefährliche Produkte auf den Markt gebracht oder gegen Umweltschutzbestimmungen verstoßen wurde oder sogar Finanzskandale verursacht wurden.

Ein Unternehmensleiter, Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat trägt persönlich die strafrechtliche Verantwortung. Er haftet im Schadensfall persönlich mit seinem Privatvermögen. Die eigene berufliche Position kann in Gefahr geraten.

Wir unterstützen unseren Kunden gern

Durch ein flexibles und speziell für Führungskräfte entwickeltes Versicherungskonzept helfen wir unserem Kunden. Und zwar rechtliche Risiken kalkulierbar zu machen sowie persönliche finanziell besser zu bewältigen. Konkret kann unser Kunde bis zu drei Leistungspakete wählen:

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz
  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Wir übernehmen

Im Rahmen der vereinbarten Versicherungslösung übernehmen wir Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten.

Aktive Unterstützung

– rund um die Uhr durch unseren Anwalts-Notruf des ERGO Rechtsschutz Leistungsservices.

ERGO Rechtsschutz Leistungsservice

In dringenden Fällen wird auf Wunsch direkt mit einem externen Rechtsanwalt verbunden. Dieser führt sofort eine telefonische Erstberatung durch und das zu jeder Zeit, auch an Sonn- und Feiertagen.

Übrigens: Die Versicherungsbeiträge sind vom Unternehmen als Betriebsausgaben bzw. vom Versicherten als Werbungskosten steuerlich absetzbar.


Hier finden Sie die aktuellen Risikoerfassungsbögen: Privatlösung und Unternehmenslösung als beschreibbares pdf. Dieser kann direkt im pdf ausgefüllt, abgespeichert und als Mailanhang verschickt werden. Selbstverständlich ist das Formular auch ausdruckbar und kann handschriftlich ausgefüllt werden.


Die strafrechtliche Verantwortung

Strafrechtliches Risiko

Immer häufiger ermitteln Staatsanwälte in den Chefetagen namhafter Unternehmen. Die strafrechtlichen Risiken sind vielfältig: Vorwürfe wegen eines Verstoßes aus dem Umwelt- oder Produkthaftungsbereich. Sehr häufig werden auch Vorwürfe wegen Verstößen gegen die Betriebsstättenverantwortung erhoben. Ebenso wegen Verstößen gegen verkehrswirtschaftliche Vorschriften.

Schon der Verdacht genügt

Der bloße Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung kann ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen. Oft genügt die Anzeige von vermeintlich Geschädigten oder Konkurrenten.

Strafbar ohne Schaden

Das Freisetzen von Schadstoffen reicht zum Beispiel aus, um wegen Luftverschmutzung belangt zu werden. Ein konkreter Schaden muss nicht eingetreten sein.

Persönliche Verantwortung

Das Unternehmen als juristische Person kann nicht belangt werden. Die strafrechtliche Verantwortung tragen ggf. die gesetzlichen Vertreter: ganz persönlich. Auch dann, wenn sie nicht selbst zu den eigentlichen Verursachern gehören. Organisationsverschulden heißt der Fachausdruck. Die Führungskraft trifft der Vorwurf einer möglichen Verletzung von Kontroll-, Aufsichts- oder Leitungspflichten. In besonders schweren Fällen drohen nicht nur Geldstrafen, sondern Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Spezial-Straf-Rechtsschutz hilft

Versichert sind die Kosten für die Verteidigung in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Neben den Gerichtskosten übernehmen wir zum Beispiel auch hohe Anwaltshonorare. Und die Kosten aufwendiger Privatgutachten. Wichtig ist, sofort geeignete Schritte einzuleiten. Dadurch wird bereits im Vorfeld der Schaden für das Unternehmen und die betroffenen Manager möglichst gering gehalten. Ein langwieriger Strafprozess ist nicht nur teuer. Er ist auch höchst imageschädigend und persönlich belastend. Deshalb empfiehlt der Rechtsschutz Leistungsservice auf Wunsch kompetente Strafverteidiger oder andere qualifizierte Rechtsanwälte.


Der Streit aus dem Anstellungsvertrag

Auch Geschäftsführer und Vorstände haben Anstellungsverträge.
Auch ein Geschäftsführer oder Vorstand hat einen Anstellungsvertrag. Aus diesem ergeben sich häufig Konflikte, wenn der Geschäftsführer oder Vorstand in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren verwickelt wird. Oder man ihn persönlich auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Der Vorwurf lautet dann: Verstoß gegen Rechtspflichten oder Vorschriften im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag.

Konfliktpotenzial

Oft folgt die Abberufung bzw. die fristlose oder fristgerechte Kündigung. Oder es werden Bezüge gekürzt oder Gewinnbeteiligungen gestrichen.

Entscheidungsträger haften

Ob eine Investition oder eine Anlagestrategie erfolgreich war, erweist sich meist erst im Nachhinein. Es stellt sich zum Beispiel heraus, dass eine Führungskraft schuldhaft Marktchancen falsch eingeschätzt hat. Oder sie hat gegen Treue-, Auskunfts- oder Berichtspflichten verstoßen. Oder Eigentumsrechte Dritter missachtet. Wenn dadurch ein Vermögensschaden eingetreten ist, drohen Schadensersatzansprüche.

Nach innen und außen

Nicht nur Kapitaleigner oder Aktionäre, sondern auch unternehmensfremde Dritte (zum Beispiel Banken oder Lieferanten) könnten versuchen, ihre Forderungen durchzusetzen.

Auch für andere

Auch für eine Sorgfaltspflichtverletzung der Kollegen kann man in Anspruch genommen werden: als Gesamtschuldner auf Ersatz des vollen Schadens!

Strenger Haftungsmaßstab

Gesetzliche Vertreter juristischer Personen werden für Vermögensschäden persönlich zur Verantwortung gezogen: mit ihrem Privatvermögen! Haftungsmaßstab ist die „Sorgfalt des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“. Um herauszufinden, was hierunter im konkreten Fall zu verstehen ist, forschen Rechtsanwälte, Sachverständige und Richter oft jahrelang. Denn die Haftung ist im Gesetz oder in Spezialnormen häufig ungenau bzw. generalisierend geregelt.

Schwierige Beweislage

Erschwerend kommt hinzu: Nicht der Geschädigte ist für das angebliche Fehlverhalten beweispflichtig. Stattdessen muss der Unternehmensleiter nachweisen, dass seine geschäftspolitische Entscheidung damals richtig war. Nicht vergessen: Wenn Führungskräfte sich zur Wehr setzen müssen, sind erhebliche finanzielle Mittel und professionelle Unterstützung notwendig. Die Verfahren sind oft langwierig, der Ausgang nicht selten ungewiss.

Hohes Kostenrisiko

Die Streitwerte in diesen Fällen sind außergewöhnlich hoch. Das Unternehmen kann zudem versuchen, sich mit hohen Schadensersatzansprüchen zu verteidigen. Da vor den ordentlichen Gerichten gestritten wird, müssen bei einem verlorenen Prozess auch die gegnerischen Kosten übernommen werden. Übliche private Rechtsschutzlösungen bieten bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers oder Vorstandes keinen Schutz.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz hilft:

Versichert sind die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag. Wir treten für unseren Kunden ein. Unabhängig davon, ob eigene Ansprüche durchgesetzt oder fremde Ansprüche abgewehrt* werden müssen. Der Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles innerhalb des versicherten Zeitraumes. Der versicherte Zeitraum beginnt erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit (3 Monate gerichtlich, 6 Monate außergerichtlich).

* Im Vermögensschaden-Rechtsschutz ist dagegen ausschließlich die Abwehr fremder auf Ersatz von Vermögensschäden gerichteter Ansprüche versichert.

  

Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz im Überblick:

Versicherungsschutz auch für
• vertragliche Nebenabreden
• Streitigkeiten aus organschaftlicher Stellung
• neu übernommene Funktionen (Vorsorge-Rechtsschutz)
• (steuer-)rechtliche Beratung bei schriftlichem Angebot einer Aufhebungsvereinbarung (bis zu 5.000 Euro je Rechtsschutzfall)
• vorsorgliche rechtliche Prüfung des Anstellungsvertrags, z. B. bei dessen nachträglicher inhaltlicher Änderung durch einen vom Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten Anwalt
• Maßnahmen der BaFin nach dem VAG /KWG gegenüber dem Versicherten
• Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, sofern für sie eigene Rechte aus dem Anstellungsvertrag bestehen
• einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Gutachter
• Öffentlichkeitsarbeit, um Rufschädigung entgegenzuwirken
• psychologische Beratung für Versicherungsnehmer und Ehe-/Lebenspartner
• Mediationsverfahren durch einen vom Rechtsschutz Leistungsservice vermittelten Mediator
• Übersetzungs- und Dolmetscherkosten ohne Sublimit

Rechtsschutz Gewerbe-Kombi

Im Grunde will unser Kunde als Selbstständiger bzw. Unternehmer nur eines: das Beste für sein Unternehmen. Die richtigen Weichen stellen, Dinge voranbringen. Für seine eigene Zukunft – und aus Verantwortung gegenüber seinen Angestellten. Aber das Geschäftsleben hält oft manche Überraschung bereit, die einen davon abhält, diese Ziele zu verfolgen. 

Je nach Berufs- und Lebenssituation sind die Ansprüche an einen Rechtsschutz unterschiedlich. Deshalb kann unser Kunde bei uns zwischen den Absicherungsvarianten Premium- und Komfort-Rechtsschutz wählen (abzüglich 10% des jeweils gültigen Rechtsschutz-Tarifs).
Der Premium-Rechtsschutz ist unser komplettes Angebot aller Rechtsschutzleistungen. Absicherungen für den Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich, Immobilienbereich und Spezial-Straf-Rechtsschutz sorgen für ein Maximum an Sicherheit. Den Verkehrs- und /oder Immobilien-Rechtsschutz kann man abwählen, wenn kein Bedarf besteht. Der Komfort-Rechtsschutz ist ein umfangreicher Schutz für den Rundum-Bedarf. Mit Leistungen für den Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Immobilienbereich sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige. Unser Kunde hat die Möglichkeit, den Verkehrs-, Immobilien- und / oder Spezial-Straf-Rechtsschutz abzuwählen, wenn kein Bedarf besteht.
Der Premium-Rechtsschutz bietet darüber hinaus zusätzliche Leistungen in den Bereichen Privat, Firma / Beruf, Verkehr und Immobilien / Grundstücke (+ im Premium).

Die Vorteile beim Premium-Rechtsschutz:

  • Im privaten Bereich sind die Verwandten unseres Kunden und deren Lebenspartner mitversichert. Sofern diese in häuslicher Gemeinschaft mit unserem Kunden leben und bei ihm mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
  • Der Verkehrs-Rechtsschutz gilt auch für alle Fahrzeuge (Land / Wasser / Luft) der Firma und der im privaten Bereich versicherten Personen. Luft- und Wasserfahrzeuge ohne Vertrags-Rechtsschutz.
  • Der Immobilien-Rechtsschutz gilt auch für alle selbst genutzten inländischen Gewerbeeinheiten des versicherten Betriebes. Und für alle selbst bewohnten Einheiten der im privaten Bereich mitversicherten Personen im Inland. Sowie für selbst bewohnte Einheiten im europäischen Ausland, z. B. Ferienwohnungen.

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Differenzdeckung zum Premium-Rechtsschutz
Unser Kunde hat seinen Rechtsschutzvertrag bei einem anderen Versicherer gekündigt? Dann sollte er schon jetzt bei uns den Premium-Rechtsschutz mit vordatiertem Beginn abschließen! Die Differenzdeckung gilt für die beantragten Lebensbereiche (Privat, Beruf, Verkehr und /oder Immobilien), die auch in seinem Vorvertrag versichert sind. Für bisher nicht versicherte Lebensbereiche besteht keine Differenzdeckung. Beispiel: Unser Kunde hat in seinem Vorvertrag die Lebensbereiche Privat und Beruf versichert und versichert bei uns zusätzlich den Lebensbereich Immobilie. Eine Differenzdeckung besteht ausschließlich für die Mehrleistungen in den Lebensbereichen Privat und Beruf.


Der Extra-Schutz für die Existenz (abzüglich 50% des jeweils gültigen Rechtsschutz-Tarifs)
Als Selbstständiger oder Unternehmer tritt man in der Regel in Vorleistung. Leider kann es vorkommen, dass ein Kunde trotz korrekt erbrachter Leistung nicht zahlt. Für immer mehr Selbstständige wird diese sinkende Zahlungsmoral zu einem existenzbedrohenden Problem. In dieser Situation bietet der Existenz-Rechtsschutz wertvolle Hilfe.
Spart Ärger, bringt Geld. Die Beitreibung offener Forderungen ist für unseren Kunden nicht nur mit erheblichen internen Kosten verbunden. Sondern auch mit viel Zeit, die er als Unternehmer sinnvoller nutzen könnte. Im Rahmen des Existenz-Rechtsschutzes kümmert sich die LEGIAL AG für ihn um unstrittige ausstehende Forderungen. Und deckt das Kostenrisiko für die Beitreibung von ganz oder teilweise uneinbringlichen Forderungen.

Die Leistungen im Detail

Der Existenz-Rechtsschutz deckt das Kostenrisiko für die Beitreibung von ganz oder teilweise uneinbringlichen Forderungen auf außergerichtlichem Weg. Bei positiver Schuldnerbonität auch für das gerichtliche Mahnverfahren:

  • Forderungen ab jeweils 100 Euro bis 100.000 Euro, 
  • die während des Existenz-Rechtsschutzes oder maximal sechs Monate vor Vertragsbeginn bzw. maximal drei Monate nach Vertragsablauf fällig werden und
  • die offen und unstrittig sind.

Der Schuldner begleicht die Forderung nicht außergerichtlich. Die Forderung bleibt unstrittig? Eine Bonitätsprüfung bestätigt dessen Zahlungsunfähigkeit? Dann hilft der Existenz-Rechtsschutz. Dieser deckt das Kostenrisiko für das gerichtliche Mahnverfahren. Und für bis zu drei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Bei Auftragswerten ab 1.000 Euro kann unser Kunde außerdem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seiner Kunden vorab prüfen lassen und damit das Risiko von Forderungsausfällen bereits vor der Auftragsannahme minimieren.

Der Schuldner ist nicht auffindbar? Dann übernehmen wir die Kosten für die Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt, das Gewerbeamt oder das Handelsregister.

Die Vorteile

Persönlicher Rundum-Service

Die Forderungsmanager der LEGIAL AG stehen unserem Kunden für Fragen und Informationen jederzeit zur Verfügung, z.B. per Telefon, Fax oder E-Mail. Sie prüfen die Bonität und ermitteln die Adresse beim Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt oder im Handelsregister, wenn der Schuldner nicht auffindbar ist.

Außergerichtliche Forderungsbeitreibung

Die LEGIAL AG übernimmt für unseren Kunden die außergerichtliche Forderungsbeitreibung. Übrigens auch dann, wenn die Schuldnerbonität negative Merkmale aufweist. In diesem Fall versuchen die Forderungsmanager, eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden, z.B. eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner. In jedem Fall gilt: Erst bekommt unser Kunde das Geld, dann die LEGIAL AG ihre Inkassogebühren, auch bei Teil- und Ratenzahlungen. Zahlt der Schuldner aufgrund der Mahnung, erhält unser Kunde 100 Prozent des Rechnungsbetrages.

Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung

Zahlt der Schuldner nicht oder nur teilweise, veranlassen die Forderungsmanager das gerichtliche Mahnverfahren und leiten die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.

Einschätzung der Erfolgsaussichten

Wenn die Forderung während der außergerichtlichen Beitreibung streitig wird, erhält unser Kunde ein Schreiben der LEGIAL AG mit der rechtlichen Einschätzung zu den Erfolgsaussichten sowie auf Wunsch eine Empfehlung eines kompetenten Rechtsanwalts vor Ort.

Unbegrenztes Abgabevolumen

Unser Kunde kann völlig frei entscheiden, welche und wie viele Rechnungen er den Forderungsmanager übergibt.

Kostenübernahme

Alle anfallenden Inkassokosten sowie die Kosten der Erfolgseinschätzung übernehmen wir sofern der Schuldner nicht zahlen kann oder die Forderung streitig wird. Bleibt die Forderung außergerichtlich unstreitig, dann übernimmt sie bei positiver Schuldnerbonität auch die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung.


Vertrags-Rechtsschutz

Die Leistungen im Detail:
Der Vertrags-Rechtsschutz für den betrieblichen Bereich hilft unserem Kunden, rechtliche Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gerichtlich wahrzunehmen. Dazu gehören Verträge, die er als Unternehmer bzw. Selbstständiger in seinem täglichen betrieblichen Wirken abschließt.

Versicherungsschutz besteht, sofern die Summe der insgesamt aus einem Vertragsverhältnis geltend gemachten Ansprüche nicht über 500.000 Euro liegt. Die Kosten für einen oder mehrere in einem Kalenderjahr eintretende Rechtsschutzfälle werden bis zu insgesamt 100.000 Euro übernommen.
Hat die außergerichtliche Beitreibung der Forderung unseres Kunden, die über den Existenz-Rechtsschutz versichert ist, durch die LEGIAL AG keinen Erfolg? Weil z. B. der Schuldner die Forderung bestreitet? Dann kann der Kunde seine Ansprüche mit dem Vertrags-Rechtsschutz gerichtlich durchsetzen.
Beispiele: Unser Kunde will eine Geschäftsbeziehung mit einem neuen Kunden eingehen und einen Vertrag mit ihm abschließen.
Über den Existenz-Rechtsschutz kann er eine Bonitätsauskunft über seinen zukünftigen Kunden einholen. Sein Kunde bezahlt die offene unstrittige Forderung nicht. Das Forderungsmanagement der LEGIAL AG kümmert sich darum, dass die Rechnung beglichen wird.
Manchmal bleibt trotz vorausgegangener Bonitätsprüfung und trotz effektiven Forderungsmanagements nur noch der Gang vor Gericht.
Der Vertrags-Rechtsschutz sichert unserem Kunden den Weg, seine Forderung mithilfe eines Anwalts vor Gericht einzuklagen.
Vor Gericht geht es um andere vertragliche Streitigkeiten als den Einzug offener Forderungen. Beispielsweise um die Abwehr unberechtigter vertraglicher Forderungen. Dann nimmt der Vertrags- Rechtsschutz unserem Kunden das Prozesskostenrisiko ab. Außerdem hat er zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich zu vertraglichen Angelegenheiten telefonisch anwaltlich beraten zu lassen.


 

Gute Gründe, sich gut aufgehoben zu fühlen

Wartezeiterlass bei Premium und Komfort
Besteht eine Vorversicherung, verzichten wir bei einem zeitlich nahtlosen Anschluss des Vertrags auf die Wartezeit von drei Monaten. Dies gilt auch für neu hinzukommende Risiken.

Das Plus bei der Selbstbeteiligung
Meldet unser Kunde seinen ersten Rechtsschutzfall nach drei Jahren, bezahlt er für diesen Fall nur die Hälfte der vereinbarten Selbstbeteiligung. Nach fünf Jahren entfällt sie für den ersten Rechtsschutzfall sogar komplett. Keinen Rechtsschutzfall in diesem Sinne stellen die telefonische anwaltliche Erstberatung und die erweiterte anwaltliche Telefonberatung dar. Ebenso die anwaltliche Beratung beim Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen und Testamente, der Dokumenten-Check, der Web-Check und der Mediations-Rechtsschutz. Auch die Bonitätsprüfung für Eigenauskünfte und der Schutz seiner Identität im Internet sind kein Rechtsschutzfall. Für diese Leistungen gilt keine Selbstbeteiligung.

Bei der Selbstbeteiligung für Wechsler zum ERGO Rechtsschutz
Bei einem Wechsel von einer Rechtsschutzversicherung außerhalb der ERGO zu einem ERGO Rechtsschutz berücksichtigen wir die leistungsfreien Jahre. War die direkt vorangegangene Rechtsschutzversicherung mindestens die letzten drei oder sogar fünf Jahre leistungsfrei, berücksichtigen wir dies. Für den ersten Rechtsschutzfall gilt Folgendes: Bei drei leistungsfreien Jahren halbiert sich die Selbstbeteiligung. Bei fünf leistungsfreien Jahren entfällt sie komplett.


Was kann Ihr ERGO Rechtsschutz nicht leisten?

  • Wir erbringen Leistungen, damit unser Kunde seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann. Vor allem tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten. Wir erstatten jedoch z. B. weder Bußgelder noch Entschädigungen, die er zahlen muss.
  • Möchte unser Kunde Ansprüche aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen geltend machen, unterstützen wir ihn gerne mit unseren Leistungen. Der Rechtsschutz tritt hingegen nicht ein, wenn ein Dritter unseren Kunden mit derartigen Ansprüchen konfrontiert. Für diese Fälle benötigt er eine Haftpflichtversicherung.
  • Damit der Rechtsschutz bezahlbar bleibt, können wir nicht alle denkbaren Fälle absichern. Deshalb haben wir bestimmte Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen, z. B. im Bau-, Familien-, Erb- und Urheberrecht.
  • Aus demselben Grund tragen wir die Anwaltskosten unserer Kunden im Inland nur bis zu der Höhe, die das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Vereinbart unser Kunde mit seinem Anwalt eine höhere Vergütung, übernehmen wir diese nicht.

Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter inkl. Inkasso- und Bonitätsservice

Als Vermieter wird unser Kunde mit vielen rechtlichen Fragen und komplizierten Situationen konfrontiert: Wie finde ich den „richtigen Mieter“? Wo kann ich bei Unstimmigkeiten mit dem Mieter unbürokratisch eine rechtliche Auskunft bekommen? Was kann ich tun, wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt? Wenn ein Rechtsstreit unvermeidbar wird: Wie finde ich einen Anwalt, der die Sache kompetent in die Hand nimmt? Und wie kann ich vermeiden, bei einem Gerichtsprozess mit unverhältnismäßig hohen Kosten belastet zu werden?


Einige Beispiele:

Der „richtige“ Mieter

Unser Kunde will seine Wohnung vermieten. Zur Wohnungsbesichtigung kommen verschiedene Interessenten. Um den „richtigen Mieter“ zu finden, lässt er durch den ERGO Rechtsschutz Leistungsservice die Bonität der Wohnungsinteressenten im Vorfeld überprüfen.

Nebenkostenabrechnung

Bei dem vom Kunden vermieteten Haus wurde die Gastherme gewartet. Die Kosten in der Nebenkostenabrechnung sollen auf die Mieter umgelegt werden. Ein Anruf bei dem Rechtsschutz Leistungsservice, die für vorsorglichen telefonischen Rechtsrat einen Anwalt vermittelt, bringt die Sicherheit, dass dies rechtens ist. Auch für den Fall, dass der Mieter dann anderer Meinung ist.   

Mietrückstände

Der Mieter unseres Kunden bezahlt die Miete nur unzuverlässig oder gar nicht. Nach einem Anruf beim Rechtsschutz Leistungsservice vor Ort wird die LEGIAL AG mit der Beitreibung der unbestrittenen Mietforderungen beauftragt. Von diesem Zeitpunkt an wird die Miete pünktlich überwiesen.

Hausordnung und Lärm

Einer der Mieter unseres Kunden hat ständig Streit mit den Nachbarn im Haus. Diese beschweren sich bei unserem Kunden und verlangen, dass der Lärm unterbunden und die Einhaltung der Hausordnung überwacht wird. Mit Unterstützung eines Mediators, den der Rechtsschutz Leistungsservice vermittelt, klärt und beruhigt sich die Situation.

Unterlassene Renovierung

Bei Auszug des Mieters stellt sich heraus, dass er die erforderlichen Renovierungsarbeiten nicht ausführen will. Die von unserem Kunden beauftragten Maler kosten mehrere Tausend Euro. Durch einen klärenden Brief eines auf seinen Wunsch von dem Rechtsschutz Leistungsservice empfohlenen Anwalts für Mietrecht bezahlt der Mieter die Kosten für die Renovierung.

Kündigung und Räumungsklage

Der Mieter unseres Kunden lässt die Wohnung verwahrlosen. Unser Kunde kündigt den Mietvertrag, aber der Mieter zieht nicht aus. Die Räumungsklage geht durch mehrere Instanzen. Die Kosten für Anwälte und Gericht in Höhe von mehr als 10.000 Euro übernehmen wir für ihn.


Kompetenter Inkassoservice

Mit dem Immobilien-Rechtsschutz für Vermieter steht unserem Kunden auch ein professioneller Inkassoservice zur Verfügung: Wenn beispielsweise der Mieter seines Mietobjektes nicht zahlt, hat er die Möglichkeit, seine unbestrittenen Mietforderungen zur Beitreibung abzugeben.

Die Durchführung des Forderungsmanagements übernimmt die LEGIAL AG. Sie ist ein Unternehmen der ERGO Versicherung AG, dem Vertragspartner in Sachen Rechtsschutz.

Das Unternehmen ist auf die Beitreibung außergerichtlicher Forderungen ab einem Wert von bereits 100 Euro spezialisiert. Das Team der dort tätigen Forderungsmanager besteht aus langjährig ausgebildeten Fachleuten, Juristen und Rechtsanwaltsfachangestellten, die einen seriösen Umgang mit dem Schuldner gewährleisten.

Der Inkassoservice

Erfolgreiches Inkasso besteht aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Bearbeitungsschritten, die dem Einzelfall angepasst sein müssen. Die Forderungsmanager der LEGIAL AG führen alle notwendigen Maßnahmen gegenüber den säumigen Schuldnern durch, um unserem Kunden schnell zur berechtigten Zahlung zu verhelfen. Der Service umfasst dabei die Erledigung eines effektiven und wirkungsvollen Mahnungsablaufs im außergerichtlichen Bereich.

Vorteile des Inkassoservice

Nie wieder säumigen Mietern hinterherlaufen! Die Forderungsmanager sind juristisch geschult und fachlich im Umgang mit Schuldnern erfahren – sie arbeiten effizient in der Abfolge und im Ergebnis. Sie stellen sich individuell auf jeden Einzelfall ein, bringen das Gespür mit, was tatsächlich zum Erfolg führt, und besitzen neben der nötigen Portion Beharrlichkeit für jede Situation den richtigen Tonfall: Er ist bestimmt und diplomatisch, gleichzeitig aber auf Konfliktlösung ausgelegt. Als besonders erfolgreich hat sich dabei die schriftliche und telefonische Ansprache erwiesen.

Profitieren Sie von der Erfahrung eines erfolgreichen Inkassounternehmens

Die LEGIAL AG erbringt seit über zehn Jahren innovative Rechtsdienstleistungen und ist deutschlandweit einer der größten Anbieter für gewerbliches Forderungsmanagement. Diese Erfahrung sollte man sich zunutze machen und seinen Schuldnern mit der professionellen Unterstützung der LEGIAL AG zu einer schnelleren Zahlung bewegen.

Was muss unser Kunde tun?

Sobald unser Kunde eine beizutreibende unstrittige Forderung gegenüber einem Mieter hat, genügt ein Anruf beim Rechtsschutz Leistungsservice.


Bonitätsservice

Damit unser Kunde einen zahlungsfähigen Mieter aus dem Kreis seiner Mietinteressenten erkennt, kann er unseren Bonitätsservice nutzen. Er erhält von der Betriebsabteilung das Formular Mieterselbstauskunft. Unser Kunde kann das Formular zur Mieterselbstauskunft jederzeit auch aus unserem Kundenportal  https//:www.ergo.de unter der Rubrik Mietrecht -> Mietvertrag & Einzug runterladen. Seine Mietinteressenten füllen dieses aus und er schickt uns die Formulare. Eine beauftragte Auskunftei ermittelt die Bonität seiner zukünftigen Mieter. Die Ergebnisse teilt ihm die Betriebsabteilung schriftlich mit.
Inkassokosten, die dadurch entstanden sind, dass der Kunde einen Rechtsanwalt beauftragt hat seine Forderungen geltend zu machen, übernehmen wir nicht.


Die schnelle Hilfe für unseren Kunden

Als Vermieter will unser Kunde bei rechtlichen Fragen oder in komplizierten Situationen sicherlich schnell reagieren. Er erhält nach Vertragsabschluss seinen Versicherungsschein und seine persönliche Servicekarte inklusive der Telefonnummer, unter der er den Rechtsschutz Leistungsservice zu seiner Unterstützung erreicht. Zum Beispiel kann auf Wunsch ein Anwalt vor Ort empfohlen werden.


Weiterer Service für unseren Kunden

Mietverträge und Formular Mieterselbstauskunft

Rund um das Mietverhältnis unseres Kunden benötigt er unter Umständen einen Mustermietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus sowie ein Formular zur Bonitätsprüfung eines Mietinteressenten. Der Rechtsschutz Leistungsservice hält rechtlich geprüfte Formulare für ihn bereit.

Aktuelle Urteilssammlungen für Vermieter

Wir kennen aus der laufenden Praxis die häufigsten Streitfälle im Mietrecht. Dieses Wissen stellen wir unserem Kunden in aktuellen, umfangreichen Urteilssammlungen zur Verfügung. Hier kann er sich schon im Vorfeld über rechtliche Themen informieren und nützliche Tipps erfahren. Diese Unterlagen und Informationen können jederzeit über seinen zuständigen Vermittler bezogen werden.

Beraten Sie Ihren Kunden und informieren Sie ihn über weitere Angebote sowie besondere Serviceleistungen des ERGO Rechtsschutz Leistungsservices!