KI-Transparenz: Was wir bei der Nutzung von ERGO GPT beachten müssen
Seit Anfang August gelten mit dem EU AI Act neue Transparenzanforderungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Viele Kolleginnen und Kollegen fragen sich deshalb: Muss künftig jeder mit ERGO GPT erstellte Inhalt gekennzeichnet werden?
Die gute Nachricht: Nein. Nicht jeder KI-gestützte Inhalt muss automatisch als KI-generiert gekennzeichnet werden. Ziel der Regelungen ist es vielmehr, Transparenz dort zu schaffen, wo Empfänger nicht erkennen können, dass Inhalte oder Interaktionen durch KI entstanden sind.
Interne Kommunikation: Keine zusätzlichen Anforderungen
Wer ERGO GPT als Unterstützung für E-Mails, Präsentationen, Protokolle oder andere interne Arbeitsdokumente nutzt, muss diese Inhalte grundsätzlich nicht kennzeichnen. Entscheidend ist, dass die Ergebnisse von den Mitarbeitern geprüft und verantwortet werden.
Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern
Auch in der Kommunikation mit Kunden, Maklern oder Geschäftspartnern gilt: Wird KI zur Unterstützung bei der Erstellung genutzt, die Inhalte anschließend jedoch fachlich geprüft und freigegeben, ist eine gesonderte Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich. Die Verantwortung für den Inhalt bleibt beim Menschen.
Besondere Aufmerksamkeit bei Veröffentlichungen
Anders sieht es bei öffentlich zugänglichen Inhalten aus, beispielsweise auf Webseiten, in Broschüren oder in sozialen Medien. Hier sollte vor einer Veröffentlichung geprüft werden, ob Empfänger erkennen können, dass Inhalte durch KI erzeugt oder verändert wurden.
Besonders relevant sind dabei realistische KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien. Für solche Inhalte gelten nach dem EU AI Act Transparenzanforderungen, damit künstlich erzeugte Medien nicht mit echten Aufnahmen verwechselt werden können.
KI-generierte Bilder: Der wichtigste Sonderfall
Bei KI-generierten Bildern ist besondere Sorgfalt gefragt. Wird ein Bild vollständig mit KI erstellt und könnte von Betrachtern als echtes Foto wahrgenommen werden, muss dies transparent gemacht werden. Ein Hinweis wie „KI-generiert" oder „Mit KI erstellt" ist dabei erforderlich.
Wird KI hingegen lediglich unterstützend eingesetzt, beispielsweise für kleinere Bildanpassungen oder Optimierungen, ist eine gesonderte Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich.
Die wichtigste Regel
KI kann bei der Erstellung von Inhalten unterstützen. Die Verantwortung für die Inhalte bleibt jedoch immer beim Menschen. Wer Inhalte prüft, bewertet und freigibt, bevor sie genutzt oder veröffentlicht werden, erfüllt bereits einen wesentlichen Teil der Transparenzanforderungen.
Bei Unsicherheiten zu konkreten Anwendungsfällen unterstützt Sie das Team AI Governance gerne. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: AI Governance Sharepoint