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Produktinfo

Warum wirklich jeder eine Privat-Haftpflichtversicherung braucht!

Mit der Privat-Haftpflichtversicherung genießt Ihr Kunde Sicherheit bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

Dafür
- sichern wir Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
- prüfen wir, in welchem Umfang Schadenersatzpflicht besteht
- zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab
- übernehmen wir alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung


Folgende Leistungen bietet die ERGO-Privat-Haftpflichtversicherung Smart und Best (KT2020HP):

Für Ihren Kunden und alle Mitversicherten besteht Versicherungsschutz als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, zum Beispiel beim Sport, in der Freizeit, als Mieter einer Wohnung oder Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses:

  • Absicherung des Partners (außer in Single-PHV / Alleinerziehenden-PHV): Leben Sie mit Ihrem Partner in einer häuslichen Gemeinschaft, ist er mitversichert. Fügt einer von Ihnen dem anderen einen Personenschaden zu und ein Sozialversicherungsträger, z.B. die Krankenkasse, möchte von Ihnen die Kosten für Heilbehandlungen erstattet haben, übernehmen wir auch diese
  • Kinderschadenklausel (außer in Single-PHV): Bei Schäden, die Ihre deliktunfähigen Kinder verursachen, stellen wir bis zu 50.000 Euro zur Verfügung
  • Erweiterter Enkelschutz: Wenn Großeltern versehentlich das Enkelkind schädigen, schützt der Enkelschutz Oma und Opa bei finanziellen Forderungen - auch, wenn es im gleichen Haushalt lebt.
  • Weltweiter Schutz: Bei Auslandsaufenthalten reist Ihr Schutz einfach mit
  • Schäden durch Ihren Computer: Wenn Sie versehentlich mit Viren verseuchte Dateien versenden, übernehmen wir die Kosten für den entstandenen Schaden beim E-Mail-Empfänger
  • Fotovoltaikanlagen: Wenn beim Betrieb oder beim Einspeisen von Elektrizität ins Netz ein Schaden entsteht, ist dieser bei ERGO mitversichert
  • Demenzklausel: Wenn Sie aufgrund Deliktunfähigkeit nicht für einen verursachten Schaden haftbar gemacht werden können, übernehmen wir die Kosten bis zu 50.000 Euro. Damit der Geschädigte nicht leer ausgeht
  • Schäden durch Gefälligkeitshandlungen bis 50.000 Euro
  • Schäden an geliehenen Sachen bis 50.000 Euro
  • Be- und Entladeschäden
  • SFR-Hochstufung bei privat geliehenen Fahrzeugen
  • Schäden an Sachen des Arbeitgebers/ Dienstherrn bis 5.000 Euro

Zur Wahl stehen als Versicherungssummen:

In PHV Smart 10  oder PHV Best 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Zeitgemäße Lösungen für mitversicherte Personen

Ob Alleinerziehende oder Großfamilie – mit der ERGO-PHV können Sie Ihren Kunden Lösungen für jede Lebenssituation bieten.

  • Single PHV für Alleinstehende ohne Kinder
  • Duo-PHV für Zwei-Personen-Haushalte, auch z.B. alleinstehende Erwachsene mit einem Angehörigen; Lebenspartner sind ebenfalls mitversichert – unabhängig vom gemeinsamen Haushalt.
  • Familien-PHV für Familien ab 3 Personen (Partner sind unabhängig vom Wohnort – anstelle eines Ehegatten- mitversichert.)
  • Alleinerziehende mit Kindern Der gebotene Versicherungsschutz gestaltet sich wie bei der PHV Familie, jedoch besteht kein Versicherungsschutz für den Ehegatten oder Partner.

Zusätzlich zur Grunddeckung können Sie den Versicherungsschutz der ERGO-Privat-Haftpflichtversicherung individuell ergänzen

  • Forderungsausfall mit Schadensersatzrechtsschutz (Gewaltopferschutz)
  • Schlüsselverlust bis 50.000 Euro
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro NEU

Weitere Einschlussmöglichkeiten:

  • Amts- und Diensthaftpflichtversicherung (die Amts- und Diensthaftpflicht muss für jede einzelne Person - unabhängig vom mitversicherten Personenkreis in der PHV - eingeschlossen/ mitbeantragt werden).
  • alleinstehende Familienangehörige (für Familienangehörige, die mit dem Versicherungsnehmer in einem Haushalt oder in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung - z.B. betreutes Wohnen- leben.

Ob Mops oder Dogge – ganz gleich, wie groß der Hund ist, einen Schaden kann jedes Tier anrichten. Als Tierhalter trägt Ihr Kunde die volle Verantwortung, wenn sein Hund plötzlich auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht oder den Briefträger ins Hosenbein beißt. Die ERGO-Hundehalter-Haftpflichtversicherung hält „tierischen“ Schutz im Schadensfall für Ihren Kunden und seinen Liebling bereit.

Was wir für Ihre Kunden tun

Wir schützen Ihren Kunden als Hundehalter und alle Mitversicherten bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Dafür 

  • sichern wir Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
  • prüfen wir, in welchem Umfang Ihre Schadensersatzpflicht besteht
  • zahlen wir den entstandenen Schaden
  • wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
  • übernehmen wir alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung

Übrigens, Tierhalter haften grundsätzlich auch ohne eigenes oder "tierisches" Verschulden in unbegrenzter Höhe.

Versichert sind z.B.:

  • Ihr Kunde als Halter des im Versicherungschein / Antrag genannten Hundes 
  • der Nachbar Ihres Kunden oder sein Hundesitter, wenn sie weltweit mit dem Hund unterwegs sind
  • Ihr Kunde auch, wenn er weltweit mit dem Hund unterwegs ist
  • Welpen des versicherten Elterntieres bis zu einem Alter von 12 Monaten, wenn das Tier im Besitz Ihres Kunden ist 
  • gegen Ihren Kunden erhobene Ansprüche aufgrund eines gewollten oder ungewollten Deckakts des Hundes
  • Schutz bei Mietsachschäden an gemieteten Räumen (z.B. ruinierter Teppichboden)

Zur Wahl stehen als Versicherungssummen 5, 10 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Individuelle Ergänzungen

- Unser „Haus & Gassi“-Schutz beinhaltet für den Hundehalter

  • Schutz bei Schäden am Mobiliar in Hotels, Ferienhäusern und -Wohnungen
  • Forderungsausfalldeckung: wird der Hund von einem anderen Hund verletzt und muss zum Tierarzt, der fremde Hundehalter ist aber nicht bekannt oder kann die Rechnung nicht bezahlen. Dann tragen wir sogar die Kosten für die Behandlung und eine evtl. Bestattung bis zu 1.500 Euro    

Der Baustein „Haus- & Gassi-Schutz“ leistet noch mehr:

Wird der Hund Ihres Kunden von einem fremden Hund verletzt und der Versicherer des fremden Hundehalters übernimmt den Schaden, wird sein Mitverschulden aus der Gefährdungshaftung meistens angerechnet. Dies kann dazu führen, dass Ihr Kunde auf einem Teil seiner Tierarztrechnung sitzenbleibt. In einem solchen Fall zahlt ERGO den vom anderen Versicherer in Abzug gebrachten Teil der Rechnung.


Hinweis zu besonderen Hunderassen

Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten von Hunden, die aufgrund gesetzlicher Besimmungen, Verordnungen oder behördlicher Anordnungen als gefährlich gelten ( sog.Kampfhunde),das sind:
American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier (und verwandte Rassen), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Owtscharka (und verwandte Rassen), Mastiff, Mastino (Napolitano/ Espanol), Perro de Presa (Canario/ Mallorquin), Pitbull Terrier, Rottweiler, Shar-Pei, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu.


Pflichtversicherung für Hundehalter

In einigen Bundesländern gibt es mittlerweile Bestimmungen, die alle Hundehalter verpflichten, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir haben für Sie tabellarisch Informationen über die in den einzelnen Bundesländern derzeit geltenden Bestimmungen zusammengefasst. Diese Tabelle finden Sie hier. Ducrh einen "Klick" auf das Bundesland gelangen Sie dann zu den jeweiligen gesetztlichen Grundlagen. Ebenso erhalten Sie nähere Informationen zu den jeweiligen Regelungen für die Hunderassen, wenn Sie innerhalb der Datei auf "Hunderassen"  klicken. 

Für die im Tarifmaterial und in den Angebotssystemen abgebildeten gefährlichen Hunderassen bieten wir weiterhin keinen Versicherungsschutz.

Stoßen Sie beim Kunden auf eine derartige Hunderasse, hilft Ihnen die bekannte Ventillösung.

Versicherungsbestätigung

Auf Kundenwunsch erstellen wir Versicherungsbestätigungen, die unser Kunde auf Verlangen der Behörde als Versicherungsnachweis nutzen kann. Die Bestätigungen entsprechen den rechtlichen Vorschriften einer Pflichtversicherung und werden durch den Kunden- und Vertriebsservice erstellt. Diese können von Ihnen unter kwad@ergo.de angefordert werden. Sie erhalten dann automatisch eine interne Mitteilung über deren Versand.

Ein Muster einer Versicherungsbestätigung erhalten Sie hier.

Neugeschäft / Neuordnung

Es gibt noch immer viele Hunderhalter, die über keine Versicherung verfügen und jeden in Zusammenhang mit ihrem Hund entstandenen Schaden aus eigener Tasche ersetzen müssen. Nutzen Sie daher dieses Thema und weisen Sie Ihre Kunden auf die Notwendigkeit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung hin.

Mit unserem aktuellen Produkt haben Sie alle Trümpfe in der Hand. Mit den neuen Klartextbedingungen bieten wir hervorragenden Versicherungsschutz. Unser “Haus & Gassi“ – Schutz und die dort enthaltenen Übernahme von Tierarztkosten im Rahmen der Forderungsausfalldeckung ist noch immer einzigartig am Markt!

Das Glück der Erde liegt bekanntlich auf dem Rücken der Pferde. Damit das auch so bleibt, sollte die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung wie der Sattel und die Trense zur Standardausrüstung Ihres Kunden gehören. Wir kommen für den Schaden auf, wenn sein Pferd fremdes Eigentum beschädigt oder gar Menschen verletzt.

Was wir für Ihre Kunden tun

Wir schützen Ihren Kunden als Tierhalter und alle Mitversicherten bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

Dafür

  • sichern wir Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
  • prüfen wir, in welchem Umfang Schadensersatzpflicht besteht
  • zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
  • übernehmen wir alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung

Übrigens, Tierhalter haften grundsätzlich auch ohne eigenes oder "tierisches" Verschulden in unbegrenzter Höhe.

Versichert sind z.B.:

  • Ihr Kunde als Halter von Pferden, Ponys oder auch Eseln
  • Schäden an geliehenen Sachen z. B. Sattel, Pferdeanhänger bis zu 50.000 Euro
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen, z. B. Reitstall oder Pferdebox bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
  • Reitbeteiligung/Tierhüter - Ansprüche, die der berechtigte Reiter/Tierhüter an Ihren Kunden oder andere Reitbeteiligte stellt
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Wettbewerben einschließlich Training
  • Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt des Tieres
  • auch Fohlen Ihres versicherten Pferdes bis zu einem Alter von 12 Monaten 
  • Gebrauch von Kutschen
  • Flurschäden (z.B. beschädigte Bäume)
  • Schäden bei vorübergehenden Auslandsaufenthalt
  • Kautionsleistung im Ausland bis 50.000 Euro

Nicht versichert sind z.B.:

  • gewerbliche und landwirtschaftliche Pferdehaltung
  • Schäden, die durch das Reiten von Gnadenbrottieren entstehen
  • Schäden, die Sie selbst betreffen (so genannte Eigenschäden)

Zur Wahl stehen als Versicherungssummen 5, 10 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Als Bauherr eines Ein- oder Zweifamilienhauses ist Ihr Kunde für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Verunglückt z.B. ein Bekannter bei der Besichtigung des Rohbaus, kann er zur Rechenschaft gezogen werden. Die ERGO-Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Ihren Kunden bei Schadensersatzansprüchen Dritter.

Was wir für Ihre Kunden tun!

Wir schützen Ihren Kunden als Bauherren bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

Dafür

  • sichern wir Personen- und Sachschäden ab
  • prüfen wir, in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihres Kunden besteht
  • zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
  • übernehmen wir alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Kunden als Bauherr und Grundstücksbesitzer z.B. aus:

  • Schäden aus dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h (z.B. Bagger)
  • Schäden durch selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h
  • Gewässerschäden; mitversichert sind so genannte Kleingebinde z.B. für Farben, Reinigungsmittel in Dosen oder Flaschen bis zu 240 l/kg bzw. insgesamt 3.000 l/kg, das gilt allerdings nicht für Anlagen wie z.B. Heizöltanks
  • Schäden, die die Mithelfer Ihres Kunden verursachen
  • Umweltschäden

Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die Ihr Kunde vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, Ihren Kunde selbst betreffen (so genannte Eigenschäden)
  • Schäden durch Senkung von Grundstücken

Zur Wahl stehen als Versicherungssumme 5, 10 oder 50 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.

Als privater Eigentümer eines vermieteten Wohnhauses hat Ihr Kunde eine Menge Pflichten. Er muss im Winter streuen, für ausreichende Beleuchtung im Treppenhaus sorgen, bauliche Mängel des Hauses beseitigen und vieles mehr. Passiert Mietern, Besuchern oder Passanten dennoch etwas auf seinem Grund und Boden, muss er dafür geradestehen. Mit der ERGO-Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Ist Ihr Kunde auf der sicheren Seite.

Was wir für Ihre Kunden tun!

Wir schützen Ihren Kunden bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

Dafür

  • sichern wir Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
  • prüfen wir, in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihres Kunden besteht
  • zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
  • übernehmen wir alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihres Kunden z.B.:

  • wegen Schäden durch seine  Fotovoltaikanlage (z.B. herabfallende Solarplatten auf parkende Autos) oder durch Einspeisen von Elektrizität ins Netz
  • wegen Schäden durch seinen Swimmingpool, seinen Teich oder sein Biotop auf dem Versicherungsgrundstück 
  • beim Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h (z.B. Rasenmäher, Schneeräumer)
  • als Eigentümer einer privat genutzten Klär-, Sicker-, Abwassergrube für häusliche Abwässer
  • als Eigentümer von Flüssiggastanks

Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die Ihr Kunde vorsätzlich herbeiführen
  • Schäden, die Ihren Kunden selbst betreffen (so genannte Eigenschäden)

Zur Wahl stehen als Versicherungssumme 5, 10 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Für Eigentümer eines Hauses mit einem Heizöltank sollte sie Pflicht sein: die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung,- auch Öltankversicherung genannt. Sie deckt Schäden ab, die entstehen, wenn Heizöl in ein Gewässer läuft. Wir schützen Ihren Kunden bei finanziellen Folgen, die durch Verunreinigung bzw. Verseuchung von Gewässern einschließlich des Grundwassers entstehen. Um bestmöglich vorzusorgen, raten wir Ihrem Kunden entsprechende Fachbetriebe mit z.B. der Wartung des Heizöltanks zu betrauen.

Was wir für Ihre Kunden tun!

Wir schützen Ihre Kunden bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

Dafür 

  • sichern wir Personen- , Sach und Vermögensschäden ab
  • prüfen wir, in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihres Kunden besteht
  • zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
  • übernehmen wir alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung

Versichert sind z.B.:

  • Kosten, die durch auslaufendes Heizöl entstehen
  • Dazu gehören z.B. die Kosten der Beseitigung von Schäden sowie Rettungsmaßnahmen (z.B. Feuerwehreinsatz)
  • Schäden am Gebäude Ihres Kunden, die durch ausgetretenes Öl aus der Anlage entstehen. Hier gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schaden. 
  • Kosten für einen Gutachter
  • Rettungskosten (Aufwendungen, um einen Schaden abzuwehren oder zu mindern)

Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden an der Öltankanlage selbst
  • Schäden, die vor Vertragsabschluss eingetreten sind.

Zur Wahl stehen als Versicherungssumme 5, 10 oder 50 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Ohne die Jagd-Haftpflichtversicherung darf kein Waidmann auf die Pirsch. Geht mal ein "Schuss daneben", muss Ihr Kunde als Jäger mit Schadenersatzforderungen rechnen. Die ERGO-Jagd-Haftpflichtversicherung schützt Ihre Kunden finanziell.

Was wir für Ihre Kunden tun! 

Wir schützen Ihre Kunden bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

Dafür

  • sichern wir Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
  • prüfen wir, in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihres Kunden besteht
  • zahlen wir den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche ab
  • übernehmen wir alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung

Versichert sind zum Beispiel: 

  • die Durchführung/Veranstaltung von Jagden einschließlich Bewirtung der Teilnehmer
  • die Teilnahme an Jagden
  • der Dienstherr als beschäftigte Person im Jagdbetrieb oder bei Jagdveranstaltungen (beispielsweise Berufsjäger, Jagdaufseher, Treiber)
  • die fahrlässige Überschreitung des besonderen Waffengebrauchs der Forst- und Jagdschutzberechtigten
  • die fahrlässige Überschreitung des Notwehrgebrauchs sowie aus vermeintlicher Notwehr in der versicherten Eigenschaft
  • das Halten, Führen und Abrichten von Jagdhunden
  • die fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen (beispielsweise Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel)
  • die fahrlässige Überschreitung der Befugnis zum Abschießen von Kaninchen, Tauben und dergleichen in eingezäunten Gebieten
  • Personen- und Sachschäden durch in Verkehr bringen (Verkauf, Verschenken, Liefern) von Wild oder Wildbret (Produkthaftung)
  • das nicht gewerbsmäßige Wiederladen von Munition
  • Jagdhundwelpen bis zu einem Alter von 12 Monaten
  • Schäden aus Halten, Abrichten, Ausbilden oder Einsetzen von Beizvögeln und Frettchen zur Jagd
  • Schäden aus Einrichten, Besitz, Betrieb und Unterhalt von jagdlichen Einrichtungen (beispielsweise Hochsitze, Jagdhütten, Futterplätze, Fallen)
  • das Halten, Besitzen oder Gebrauchen von Wasserfahrzeugen nicht jedoch Segelbooten, Motorbooten und Wasserfahrzeugen mit Hilfsmotor
  • Auslandsaufenthalte

Nicht versichert ist Haftpflicht Ihrer Kunden wegen

  • Schäden, die er vorsätzlich verursacht
  • Schäden, die er selbst erleidet (so genannte Eigenschäden)
  • Besitz (beispielsweise Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer) von Immobilien, die nicht nur für jagdliche Zwecke genutzt werden
  • Wild- und Flurschäden

Zur Wahl stehen als Versicherungssummen 5, 10 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Wer mit seinem Segel- oder Motorboot unterwegs ist, muss sich das Wasser oft mit Schwimmern, Surfern, anderen Booten oder der Berufsschifffahrt teilen. Kollisionen sind leider nicht immer auszuschließen. Damit Ihre Kunden keinen finanziellen Mast- und Schotbruch erleben, wenn sie als Skipper einem anderen einen Personen-, Sach- und Vermögensschaden zufügen, gibt es die ERGO-Wassersport-Haftpflichtversicherung.

Was wir für Ihre Kunden tun! 

Wir schützen Ihre Kunden und alle Mitversicherten bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter.

Dafür

  • sichern wir Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
  • prüfen wir, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht Ihres Kunden besteht
  • zahlen wir den entstandenen Schaden
  • wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab
  • übernehmen wir alle Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, zum Beispiel:

  • des Bootsbesitzers
  • des verantwortlichen Bootsführers
  • von Personen, die das Wassersportfahrzeug berchtigt führen
  • aus Schäden, die im Ausland passieren (Auslandsschäden)
  • wenn Ihr Kunde Wasserskiläufer und Schirmdrachenflieger zieht
  • aus Gewässerschäden beispielsweise durch auslaufendes Benzin aus dem Tank

Nicht versichert sind zum Beispiel:

  • die gewerbliche Nutzung
  • die Berufsbesatzung
  • Schäden, die von einem Bootsführer verursacht werden, der keinen Bootsführerschein oder Segelschein hat

Zur Wahl stehen als Versicherungssummen 5, 10 oder 50 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.