Anpassung der Versicherungsbedingungen bei Reisestorno
Ab sofort müssen Kunden bei einem medizinischen Rücktrittsgrund nicht mehr zwingend zuerst ein Attest einholen, bevor die Reise storniert wird. Wichtig ist jedoch nach wie vor, dass das Attest dazu geeignet sein muss, den Eintritt des versicherten Ereignisses, weshalb die Reise storniert wurde, eindeutig nachzuweisen. Auch an der generellen Verpflichtung, ein Attest einzuholen, ändert sich nichts.
Diese Regelung gilt für alle bisherigen und zukünftigen Kunden, deren Vertrag einen Reiseschutz mit Bestandteil „Stornokosten-Versicherung“ enthält (also z. B. einen RundumSorglos-(Jahres-)Schutz oder eine (Jahres-) Reiserücktritts-Versicherung).
Unsere gemeinsamen Bestandskunden mit einer Jahresversicherung schreiben wir zeitnah dazu an. Für das Neugeschäft haben wir unsere Versicherungsbedingungen bereits angepasst. In Teil A Stornokosten-Versicherung, Ziffer 14.4 B) wurde folgender Satz gestrichen: „Das ärztliche Attest müssen Sie regelmäßig vor Stornierung der Reise einholen."
Neuerungen zur Absicherung Covid-19
Seit 1.8.2023 ist die unerwartete, schwere Erkrankung sowie Tod aufgrund Covid-19 in den Hauptprodukten mitversichert. Infos dazu in der FAKT Ausgabe Nr. 30 sowie unter "Tarife".
Situation in der Schadensregulierung
Die Bearbeitung in der Schadenregulierung läuft wieder normal. Die Rückstände wurden abgebaut. Sollte es doch noch einmal zu einer Beanstandung kommen, können Sie weiterhin den Eskalationsprozess wie folgt nutzen:
Es gibt vereinzelt noch Fälle, die zu Beschwerden führen können. Eskalationen können Sie bei dringenden Fällen unter Angabe der Schadennummer über die Mailadresse vorstandsbuero@ergo-reiseversicherung.de einreichen. Dringende Fälle sind z.B. Bestandsschäden mit überschrittener Reaktionszeit von 15 Werktagen oder Hinweis auf Vorstandsbeschwerde, etc.
Noch ein wichtiger Hinweis: Bitte weisen Sie Ihre Kunden unbedingt auf die Möglichkeit der online Schadenmeldung auf unserer Website, anstatt per Post, hin. Auf diesem Weg bekommt der Kunde sofort eine Vorgangsnummer mitgeteilt und der Vorgang wird direkt in das Leistungssystem eingespeist.
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Bei allgemeinen Fragen: Empfehlen Sie unsere Online Self Services
Schätzungsweise 80 % der Anfragen Ihrer Kunden können durch die Online-Services und unsere FAQs in Verbindung mit der Suchfunktion erledigt werden. Vermeiden Sie Wartezeiten im ServiceCenter für sich und Ihre Kunden und informieren Sie Ihre Kunden über diese Möglichkeit!
Hier ist der direkte Link zu den Online Self Services der ERGO Reiseversicherung.
Sie bzw. Ihr Kunde haben die erforderlichen Infos nicht gefunden?
Nutzen Sie dann das exklusiv für die Vertriebspartner:innen der ERGO eingerichtete E-Mail Postfach partnerservice@ergo-reiseversicherung.de. Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt hier mit hoher Priorität.
Sollten Sie telefonischen Kontakt bevorzugen, wählen Sie die Telefonnr. 089/4166-1817. Bitte beachten Sie, dass diese Rufnummer nur von Ihnen als Vermittler verwendet und nicht an Endkunden weitergegeben werden darf.